Abmahnung von Fin-Gears LLC und Fleuchaus & Gallo Patent-und Rechtsanwälte - Wir helfen

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Aktuell berichten wir über Abmahnungen der Fin-Gears LLC und Fleuchaus & Gallo Patent-und Rechtsanwälte. Den betroffenen Händlern wird vorgeworfen, eine Designrechtsverletzung in Bezug auf ein eingetragenes Design der Firma Fin-Gears LLC begangen zu haben.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Designverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend zurück.  Oder rufen Sie uns unter 0251/20868030 an. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

 

Abmahnung von Fin-Gears LLC und Fleuchaus & Gallo Patent-und Rechtsanwälte

In den Fällen geht es konkret um Fingerringe bzw. um Spielzeug. Es soll sich um einen Nachfolger des Fidget-Spinners handeln. Das gewerbliche Schutzrecht, auf dem die Abmahnung beruht, ist eine WIPO Design-Eintragung. Ein entsprechender Auszug des WIPO ist angefügt.  Es geht um das Design Nr. DM/207 185, welches Sie hier:

https://www.tmdn.org/tmdsview-web/welcome#/dsview/detail/WO70000000D207185-0001

einsehen können. Das Design wird u.a. wie folgt beschrieben:

„The design represents an anti-stress toy – magnetic ring, intended for putting on the finger and rotating the same rings, due to the built-in magnets“

 Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Schadenersatz gefordert.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Fin-Gears LLC und Fleuchaus & Gallo Patent-und Rechtsanwälte reagieren?

Grundsätzlich gilt: Eine Abmahnung wegen Designverletzung ist nur dann berechtigt, wenn das Design neu ist und Eigenart hat und das neue Muster das ursprüngliche Design verletzt.

Hintergrund ist, dass bei Eintragung des Designs die Neuheit und Eigenart des Musters vom jeweiligen Amt nicht geprüft werden. Es kann daher immer sein, dass die Abmahnung auf einem Muster beruht, welches eigentlich überhaupt nicht neu ist und auch keine Eigenart besitzt. In einem solchen Fall wäre die Abmahnung unberechtigt und könnte kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Alle wichtigen Informationen zum Thema Abmahnung wegen Designverletzung finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-designverletzung/

Die Abmahnung sollte nicht auf die „leichte Schulter“ genommen werden. Es ist unbedingt ratsam, die Abmahnung von erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. Das Designrecht fällt als gewerbliches Schutzrecht in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Designrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •         Fachanwalt kontaktieren.

 

Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

 Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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