Abmahnung von Hogan Lovells für verschiedene Markeninhaber

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Abmahnung von Hogan Lovells für verschiedene Markeninhaber: Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells. In der aktuellen Abmahnung wird die Abmahnung für die Firma Boardriders IP ausgesprochen. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen der Kanzlei Hogan Lovells berichtet. In der Vergangenheit wurden u. a. für folgende Rechteninhaber Abmahnungen ausgesprochen:

  • LEGO
  • Hästens Sängar
  • home24 SE
  • Boardriders IP

Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-rechtsanwaelte-hogan-lovells-llp-fuer-haestens-saengar-karo-muster_059771.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-lego-gruppe-hogan-lovells_063961.html

Zu der vorliegenden Abmahnung der Boardriders IP und Hogan Lovells

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marke „Element“. Diese genießt Schutz u. a. für Bekleidung und die Klassen 18, 25. Die Marke ist erstaunlicherweise als Wortmarke geschützt.

Unter Hinweise auf die Benutzung der Marke und der bereits durchgeführten Klageverfahren wird die seitens der Kanzlei Hogan Lovells auch im aktuellen Fall die Verletzung der Marke „Element“ gerügt. Im Rahmen der Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Marke „Element“ fordern die Firma Boardriders IP und Hogan Lovells zudem die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung.

Die im Falle einer Markenrechtsverletzung immer bestehenden Ansprüche auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung sowie die Erteilung der Auskunft über Art und Umfang der Verkäufe, werden in der Abmahnung (noch) nicht angesprochen.

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der Absender einer Abmahnung diese Ansprüche nicht zwingend im Rahmen der Abmahnung ansprechen muss. Kostenerstattung und Auskunft, die der Vorbereitung des Schadensersatzes dient, können auch zunächst zurückgestellt werden und im weiteren Verlauf gefordert werden. Dies dient häufig dazu, den Abgemahnten, der die Hoffnung einer schnellen Erledigung hat, zur der Abgabe der Unterlassungserklärung zu motivieren.

Unsere Einschätzung der Abmahnung der Boardriders IP und Hogan Lovells

Markenrechtliche Abmahnung sind nichts für den juristischen Selbstversorger und sollten durch erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden. Eine frühe Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Markenrechtsspezialisten kann helfen, weitere Kosten und Risiken zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt und Spezialist für Markenrecht und bietet Ihnen in Münster und bundesweit eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung von der Boardriders IP und Hogan Lovells an.

Bereits jetzt empfehlen wir Ihnen, folgende Tipps zu beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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