Abmahnung von Klaka und BMW – Kennzeichenverletzung BMW M3 und M4

  • 2 Minuten Lesezeit

Diese Woche erreichte uns erneut eine Abmahnung der BMW AG und der Rechtsanwälte Klaka wegen angeblicher Kennzeichenverletzung der Marken:

  • BMW
  • M3
  • M4

Vorab: Wir vertreten seit einigen Jahren bundesweit Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei Klaka und BMW erhalten haben. Hintergrund ist in der Regel der Vertrieb von Ersatz- oder Zubehörteilen für BMW Fahrzeuge im Onlinehandel. Onlinehändler nutzen dabei die Marken der BMW AG, ohne ausreichend deutlich zu machen, dass die jeweiligen Kfz-Ersatzteile oder das Tuning-Zubehör nicht von BMW stammen.

Wenn Sie eine Abmahnung von BMW und Klaka wegen Kennzeichenverletzung (Markenrechtsverletzung) erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir kennen die Abmahnung und haben bereits mehrfach berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-bmw-ag-durch-klaka-rechtsanwaelte-marke-m_085999.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-abmahnung-der-klaka-rechtsanwaelte-fuer-die-bmw-ag_080845.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-von-der-bmw-ag-und-klaka-erhalten_138589.html

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung von BMW und Klaka?  

In der aktuellen Abmahnung von BMW und Klaka wird darauf hingewiesen, dass jüngst festgestellt worden sei, dass in einem Online-Shop Außenspiegelkappen, "Carbon Flaps" und Motorabdeckungen für Fahrzeuge der Marke BMW angeboten werden, welche ohne Genehmigung von BMW  in der Produktbezeichnung mit den Zeichen "BMW", "M2", "M3// und "M4" gekennzeichnet werden. Über die Werbung mit Marken von Automobilherstellern haben wir bereits berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/nutzung-von-fremden-marken-und-logos-bekannter-autohersteller-in-der-werbung/

In Bezug auf die Marke Audi ist zudem derzeit ein von uns in der 1. und 2. Instanz geführtes Verfahren beim BGH anhängig und wird dort von uns gemeinsam mit einer BGH-Anwältin betreut. Gerade im Ersatzteilgeschäft ist die Rechtslage noch nicht vollständig geklärt.  

Die Rechtsanwälte Klaka fordern im Namen der BMW AG u. a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 500.000 €.

Wie sollte man auf die Abmahnung von BMW AG und Klaka reagieren?

Der Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung von BMW sollte sich in einer ersten Reaktion von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Aus unserer Sicht kann so die notwendige „Waffengleichheit“ hergestellt werden, da auch die gegnerische Kanzlei eine Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist. Das Markenrecht fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. 

Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung sollten darüber hinaus immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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