Abmahnung von Pornofilmen durch die Kanzlei Sarwari

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Die für Porno-Abmahnungen bekannte Kanzlei Sarwari mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen (hier "Marc Dorcell - eine Nacht in Paris") ab.

Das wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber die Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten von Pornofilmen verlangt die Kanzlei Sarwari mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Geld. Um sich gegen die Abmahnung zu verteidigen, muss der Adressat der Abmahnung die gegen ihn streitende Vermutung erschüttern. Dies tut er, indem er seiner sogenannten sekundären Darlegungslast nachkommt.  

Wie sollten Sie reagieren?

Nach Erhalt der Abmahnung reagieren Abgemahnte oftmals peinlich berührt und wollen die Angelegenheit möglichst diskret regeln - und erfüllen die geltend gemachten Ansprüche vollständig. Hiervon raten wir ausdrücklich ab. Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte aber eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr an der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung, also ohne Anerkennung eier Rechtspflicht und ohne präjudiz für die Sach- und Rechtslage ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Porno-Abmahnung“ reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website. Wehren Sie sich und profitieren von unserer Erfahrung! 

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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