Abmahnung von Samsung wegen Patentrechtsverletzung erhalten? | Rechtsanwalt für Patentrecht

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Wir berichten über Abmahnungen und Gerichtsverfahren der Samsung Electronics Co., Ldt. Gegenstand der Abmahnung ist z. B. eine Patentrechtsverletzung wegen des rechtswidrigen Inverkehrbringens von Samsung-kompatiblen No-Name-Tonerkartuschen.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Anlass ist z. B. Ihr Verkauf von neu hergestellten, unlizenzierten und nicht originalen Tonerkartuschen für die Farbdruckerserien „Samsung CLP-310/320” und „Samsung CLP-360”. Samsung beruft sich dabei u.a. auf das Patent mit der Registrierungsnummer EP 11 15 7138.6 für eine „Entwicklungsvorrichtung, Bilderzeugungsvorrichtung und Verwendung der Entwicklungsvorrichtung” und/oder EP 10 17 4269.0 für eine „Entwicklungsvorrichtung und Bilderzeugungsvorrichtung”. Vor dem LG München I haben bereits mehrere Gerichtsverfahren zwischen Samsung und einer Verkäuferin von Samsung-kompatiblen Tonerkartuschen stattgefunden (Az.: 7 O 25647/13, Az.: 7 O 26661/13 bis Az.: 7 O 26669/13 und Az.: 7 O 26671/13).

3. Was fordert man von Ihnen?

Samsung fordert neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z. B. eine Vertragsstrafe gefordert wird, die mehrere tausend Euro betragen kann.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden u.a. auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für das erste anwaltliche Anschreiben (Abmahnung) bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 1.973,90 EUR zzgl. MwSt.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keinerlei Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer patenrechtlichen Abmahnung oder einer Patentanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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