Abmahnung von We Save Your Copyrights - "One in a Million" ( TOP 100 Charts) - Soforthilfe!

  • 4 Minuten Lesezeit
  1. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Mir liegt aktuell eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur weiteren Bearbeitung vor. Die Rechtsanwaltskanzlei versendet für die Zooland Music GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber mit dem Vorwurf des öffentlichen Zugänglichmachens urheberrechtliche geschützter Musikwerke/Tonaufnahmen. Mein Mandant als Anschlussinhaber soll urheberrechtswidrig die Tonaufnahme „One in a Million“ (Interpret: R.I.O. feat. U-Jean) in einer Tauschbörse für andere Nutzer zum kostenlosen Abruf bereitgehalten haben. Die Tonaufnahme, an der die Zooland Music GmbH Rechte halte, sei Teil eines sogenannten Chart-Containers (Top 100 Charts) gewesen.

  1. Was wird vom Abgemahnten gefordert?

Abgabe einer Unterlassungserklärung

Mein Mandant als abgemahnter Anschlussinhaber soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, durch welche er sich verpflichtet, die Tonaufnahme zukünftig nie wieder öffentlich zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandlungen soll er sich zugleich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten. Diese kann 5.000,00 € und mehr betragen, sodass hier besondere Vorsicht geboten ist.

Schadensersatz

Des Weiteren soll mein Mandant Schadensersatz für die Rechtsverletzung leisten und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite übernehmen. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich nach der sog. Lizenzanalogie, sprich nach der branchenüblichen Lizenzvergütung, wie sie verlangt worden wäre, wenn meinem Mandanten Nutzungsrechte an der Tonaufnahme eingeräumt worden wären. Hier setzt die Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschafts mbH 300,00 € an, was der Höhe nach, sollte die Rechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein, nicht zu beanstanden sein dürfte.

Erstattung von Anwaltsgebühren

Ferner wird von meinem Mandanten die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten verlangt, welche sich nach einem Gegenstandswert von 1.300,00 € (1000,00 € Unterlassungsanspruch, 300,00 € Schadensersatz) berechnen und 169,50 € betragen sollen.

Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche wird meinem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von 450,00 € unterbreitet. Sollte dieses nicht angenommen werden, wird meinem Mandanten angedroht, ihm gegenüber weitaus höhere Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, da der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch auch bei 6.000,00 € und mehr angesetzt werden könne, wobei jedoch zweifelhaft ist, ob das angerufene Gericht dies in diesem Fall bejahen würde. Begründet wird dies mit dem angeblichen „gewerblichen Ausmaß“ von Filesharing, für welche der in § 97a Abs. 3 UrhG normierte Regelstreitwert für Unterlassungsansprüche von 1.000,00 € nicht greife.

  1. Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Nach Erhalt einer Abmahnung von We Save Your Copyrights sollte man auf einige Dinge achten, um fatale Fehler zu vermeiden.

  • Wichtig ist zunächst, dass Sie absolute Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten, auch wenn die gesetzten Fristen meist sehr kurz sind.
  • Man sollte die Abmahnung jedoch keinesfalls einfach ignorieren und die gesetzte Frist verstreichen lassen, sondern innerhalb der Frist einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Dieser kann Ihnen sagen, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind und wie richtig zu reagieren ist.
  • Zur richtigen Reaktion gehört es insbesondere auch, vorab genau zu prüfen, ob die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Eine Unterlassungserklärung sollte der Anschlussinhaber nur abgeben, wenn er tatsächlich als Täter oder sogenannter Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet. Dies kann weitreichende Konsequenzen für den Unterzeichnenden haben, da er sich damit 30 Jahre verpflichtet, nicht gegen diese Erklärung zu verstoßen. Im Falle eines Verstoßes werden hohe Vertragsstrafen von 5.000,00 € und mehr zur Zahlung fällig.
  1. Wie ich Ihnen bei einer Abmahnung wegen „One in a Million” helfe?

Ich gebe Ihnen zunächst eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall und zu den damit verbundenen Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

Wenn Sie mich danach mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, übernehme ich Ihre interessengerechte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Die außergerichtliche Vertretung erfolgt zu einem fairen Pauschalpreis in Höhe von 199,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Ziel meiner Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, wobei es immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen vollständig abwehren, in anderen Fällen zumindest reduzieren. Ich erörtere ausführlich mit Ihnen, welche Möglichkeiten der Verteidigung und Argumentation es gibt.

Gegenstand meiner Vertretung ist zunächst eine eingehende Überprüfung der an Sie adressierten Abmahnung auf die Ihnen vorgeworfenen Rechtsverstöße. Grundsätzlich wird zunächst der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses abgemahnt, da wie bereits gesagt die Vermutung gilt, dass dieser den Rechtsverstoß begangen hat. In vielen Fällen lässt sich diese Vermutung jedoch widerlegen, etwa, weil der Anschlussinhaber den Anschluss nicht allein nutzt, sondern neben weiteren im Haushalt lebenden Personen wie Mitbewohnern, Partnern oder Kindern. Keinesfalls sollte man sich von den mehrseitigen Abmahnungen der Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abschrecken lassen, welche durch das Zitieren diverser Rechtsprechung den Eindruck erwecken wollen, der vorgeworfene Rechtsverstoß sei unwiderlegbar.

Ihr Vorteile durch meine Tätigkeit

  • kostenlose telefonische Ersteinschätzung!
  • Schnelle Bearbeitung
  • Umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen
  • Effektive Vorgehensweise
  • Fairer Pauschalpreis
  • Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende!

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder anderen Rechtsanwälten wegen Filesharings erhalten, kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder per E-Mail. Alternativ können Sie auch den kostenfreien Rückrufservice nutzen. Ich helfe Ihnen weiter!


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