Abmahnung von WeSaveYourCopyrights für reFX Audio Software Inc. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt a. M. für die kanadische Softwareentwicklerin reFX Audio Software Inc. vor.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, über ein Filesharing-Netzwerk ein Dateiarchiv hochgeladen und damit den anderen Nutzern der Internetplattform zur Verfügung gestellt zu haben, das ein von der reFX Audio Software Inc. hergestelltes Computerprogramm enthält. Diesen Vorgang möchte die Rechtsvertreterin von WeSaveYourCopyrights mit der Überprüfung mittels einer Ermittlungssoftware durch ein externes Unternehmen beweisen. Durch diese Zurverfügungstellung sei das alleinige Nutzungsrecht der Mandantin von WeSaveYourCopyrights verletzt, die die Urheberschaft an der betreffenden Software innehabe.

Daraus würden sich Unterlassungsansprüche der reFX Audio Software Inc. aus § 97 Abs. 1 UrhG und Schadensersatzansprüche aus § 97 Abs. 2 UrhG und § 102a UrhG i. V. m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB ergeben.

Welche Forderungen stellt WeSaveYourCopyrights für die reFX Audio Software Inc.?

Die Rechtsvertreterin von WeSaveYourCopyrights fordert in dem Schreiben für ihre Mandantin

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (der Abmahnung im Anhang beigefügt);
  • Schadensersatzzahlungen auf Grundlage einer Lizenzanalogie;
  • Aufwendungsersatz aus einem Gegenstandswert in Höhe von 66.000,00 EUR;
  • Auskunftserteilung bzgl. Umfang der Rechtsverletzung sowie Herkunft und Vertriebsweg der betreffenden Vervielfältigungsstücke;
  • Herausgabe dieser Vervielfältigungsstücke zum Zwecke der Vernichtung.

Alternativ zu den Aufwendungs- und Schadensersatzzahlungen wird dem Adressaten der Abmahnung die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 3000,00 EUR angeboten.

Welche Reaktion wird allgemein auf eine solche Abmahnung empfohlen?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. Von der Erfüllung der Forderungen ohne eine vorhergehende Prüfung der Gründe für die Abmahnung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit der Rechtsvertreterin von WeSaveYourCopyrights lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass unüberlegte Äußerungen schnell in einem möglichen gerichtlichen Verfahren nach hinten losgehen können.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden.

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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