Abmahnung Waldorf Frommer: 47 Meters Down: Uncaged

  • 2 Minuten Lesezeit

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „47 Meters Down: Uncaged". 47 Meters Down: Uncaged ist ein US-amerikanisch-britischer Tierhorrorfilm aus dem Jahr 2019. Der Film ist die Fortsetzung von 47 Meters Down aus 2016.

Der Film handelt von Mia, die mit ihrer Patchwork-Familie aus den USA nach Mexiko umgezogen ist. Damit die Jugendliche und ihre Stiefschwester Sasha sich näherkommen, spendieren ihre Eltern den Mädchen Tickets für eine Haifisch-Tour auf einem Touristenboot. Doch Sasha hat keine Lust und lässt sich kurz vor dem Ablegen von ihren Freundinnen abholen. Diese nehmen Mia mit in Richtung ihres eigentlichen Ziels, einer im Wald versteckten Lagune. Dort wollen sie mit tauchend eine versunkene Ruinenstadt erkunden. Die Vier haben zunächst tatsächlich eine Menge Spaß, bis sie bemerken, dass sie in dem düsteren Unterwasserlabyrinth nicht allein sind, riesige Haie sind auch dort und jagen die Teenager. Schließlich stürzt der Höhleneingang ein und der Sauerstoffvorrat geht zur Neige und ihr Schicksal scheint besiegelt.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „47 Meters Down: Uncaged“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „47 Meters Down: Uncaged"

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema