Abmahnung Waldorf Frommer: Alita: Battle Angel

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Alita: Battle Angel“. Alita: Battle Angel ist ein US-amerikanischer Cyberpunk-Actionfilm von Regisseur Robert Rodriguez, in Zusammenarbeit mit James Cameron. Es ist eine Verfilmung des Mangas Battle Angel Alita von Yukito Kishiro. Der Film kam im Februar 2019 in die deutschsprachigen und US-amerikanischen Kinos.

Der Film spielt im Jahr 2563, ca. 300 Jahre nach dem „Großen Krieg“. Es gibt von den ursprünglich zwölf reichen Himmelsstädten nur noch eine, Zalem. In der Stadt Iron City, in deren Mitte sich die Müllkippe Zalems befindet, haben Menschen aus allen Teilen der Welt Zuflucht gefunden.

Der Wissenschaftler Dr. Dyson Ido findet bei seiner Suche nach Cyborg-Technologie dort vitale Überreste des Oberkörpers eines weiblichen Cyborgs. Dr. Dyson Ido baut sie mit einem maschinellen Körper zusammen, dieser besteht bis auf ihr menschliches Gehirn aus Maschinenteilen und Dr. Ido wird zu einem Ziehvater für sie. Beim Erwachen kann sie sich nicht mehr erinnern, wer sie war oder woher sie kommt. Er gibt ihr den Namen „Alita“ nach seiner getöteten Tochter, für die er ihren Cyborgkörper ursprünglich gebaut hatte. Um ihre Bestimmung herauszufinden versucht sie sich an ihr altes Leben zu erinnern. In Iron City lernt sie Hugo kennen, einen jungen Schrottsammler, der davon träumt, in die wohlhabende Himmelsstadt Zalem zu ziehen. Hugo bringt ihr den Rennsport „Motorball“ näher, bei dem Cyborgs bis zum Tod kämpfen.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „Alita: Battle Angel“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Alita: Battle Angel "

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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