Abmahnung Waldorf Frommer: Anna

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Anna“. "Anna" ist ein Spielfilm des französischen Regisseurs Luc Besson, der auch als Drehbuchautor und Produzent des Films fungierte. Der Film kam international im Juni 2019 und im Juli 2019 in Deutschland in die Kinos. 

Der Film beginnt in Moskau im Jahre 1985, mit einer Jagd auf amerikanische Agenten. Zwei Jahre später wird die drogensüchtige Hauptdarstellerin Anna Opfer von häuslicher Gewalt. Daraufhin nimmt sie widerstrebend ein Angebot vom KGB-Offizier Alex an. Nach einem Jahr Ausbildung soll sie vier Jahre lang als KGB-Agentin arbeiten, danach soll sie aussteigen können und ihr Leben nach Belieben weiter führen.
Anna wird als Model für die Arbeit als Undercover-Agentin in Paris engagiert. Gleichzeitig erledigt sie die von ihr verlangten Missionen und verübt Attentate. Sie wird von der CIA enttarnt und erklärt sich dann bereit, für diese als Doppelagentin zu arbeiten. Als Gegenleistung wird ihr ein sofortiger Ruhestand und ein sorgenfreies Leben auf Hawaii versprochen. Sie wird mit der Ermordung von KGB-Chef Vassiliev beaufragt.
 Anna tötet Vassiliev und kämpft sich aus dem KGB-Gebäude heraus. Später arrangiert sie ein Treffen und tauscht für eine sechsmonatige Schonfrist Informationen aus, die sie von beiden Diensten gestohlen hatte. Als sie geht, wird sie überfallen und wegen ihres Verrats erschossen. Sie benutzt jedoch ein Körperdoppel, um ihren Tod vorzutäuschen und zu fliehen.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „Anna“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Anna"-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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