Abmahnung Waldorf Frommer: „Brick Mansions“ im Auftrag der Universum Film GmbH

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Wer der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p) eine günstige Alternative für den „Erwerb" von Filmen, Musik oder Computerspielen sind, der dürfte seine Ansicht schnell ändern, wenn er nach einem Brief der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sehr viel tiefer in seine Taschen greifen soll, als er es an der Kasse eines normalen Verkaufsgeschäfts getan hätte.

Berichten zufolge mahnen die Hamburger Rechtsanwälte Fareds im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film: „Brick Mansions“ durch das unbefugte Verbreiten in Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie man als Empfänger einer solchen Abmahnung am besten reagiert:

  • Reagieren Sie besonnen, bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat.

  • Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Es gilt: Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. 

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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