Abmahnung Waldorf Frommer: Edge of Tomorrow

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Derzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Edge of Tomorrow“ ab. Der Film „Edge of Tomorrow“ ist ein US-amerikanischer Military-Science-Fiction Film des Regisseurs Doug Liman aus dem Jahr 2014. Inhaltlich geht es um den Kampf Aliens vs. Mensch, der für die Menschen aussichtslos erscheint, weil das Gehirn der Aliens „Omega“ die Zeit immer um einen Tag zurückdreht – und damit die Zukunft kennt.

Was wird von Ihnen verlangt?

Unter der Überschrift: „Welche Ansprüche macht unsere Mandantschaft geltend?“ werden in der Abmahnung die Ansprüche zusammengefasst. Hierzu gehört der Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, der Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten. 

Im Interesse einer schnellen und außergerichtlichen Klärung wird sodann ein niedrigerer Schadensersatz in Höhe von EUR 700,00 angesetzt, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR, mithin 915,00 EUR.

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte den Film zum Download bereitgestellt haben soll. Adressat der Abmahnung ist dabei der Inhaber des Internetanschlusses. Grund hierfür ist, dass es eine tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber auch die behauptete Rechtsverletzung begangen haben soll. 

Wie können Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall abgegeben werden, auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Ansonsten kann dies Gerichtskosten auslösen, die eigentlich zu vermeiden sind. In keinem Fall aber sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken, da dies vom Abmahner nicht selten als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Zahlungen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Rechtsverteidigung gegen den vorgeworfenen Rechtsverstoß 

  • Werden Sie aktiv und reagieren Sie auf die Abmahnung. Waldorf Frommer ist als hartnäckiger Rechtsverfolger bekannt. Spätestens vor Ablauf der Verjährungsfrist werden die Forderungen oftmals gerichtlich geltend gemacht.
  • Sie können davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den in der Abmahnung genannten Film „Edge of Tomorrow“ zu dem angegebenen Zeitpunkt über eine Tauschbörse ins Internet eingestellt hat. Ermittlungsfehler sind hier äußerst selten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Entscheidend ist die richtige Strategie gegen Waldorf Frommer. Wenn Sie die Datei selbst heruntergeladen haben, ist diese anders, als wenn der wahre Täter für sein Handeln geradestehen will, bzw. Sie den wahren Täter gar nicht kennen.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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