Abmahnung Waldorf Frommer: Ein ganzes halbes Jahr" (Originaltitel: Me Before You)

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Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Films „Ein ganzes halbes Jahr“ (Originaltitel: Me Before You) ab. Ein ganzes halbes Jahr ist ein US-amerikanischer Liebesfilm aus dem Jahr 2016, welcher auf dem gleichnamigen Roman von Jojo Moyes beruht. Regie führte die Theaterregisseurin Thea Sharrock, die mit dem Film ihr Debüt als Filmregisseurin feierte.

Der Film stellt die Geschichte der 26-jährigen Louisa Clark dar. Nachdem sie ihren Job verliert, muss sie eine Stelle als Betreuerin annehmen. Sie soll sich um den an einen Rollstuhl gefesselten 31-jährigen Will Traynor kümmern, der von einem Motorrad angefahren wurde und seitdem querschnittsgelähmt ist. Als Louisa als Betreuerin anfängt, wird sie zuerst sehr harsch und unfreundlich behandelt. Mit der Zeit wird Will jedoch unter Louisas ständiger Gegenwart immer offener. Louisa findet heraus, dass Will sich vor geraumer Zeit das Leben nehmen wollte...die Liebesgeschichte beginnt. 

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films „Ein ganzes halbes Jahr“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Ein ganzes halbes Jahr“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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