Abmahnung Waldorf Frommer für das Album „The Ultimate Collection" von „Whitney Houston" i.A.v. Sony

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke ab. In einer uns vorliegenden Abmahnungen geht es speziell um das Musikalbum The Ultimate Collection von Whitney Houston. Wie üblich wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, zum anderen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 EUR, der sich aus 506 EUR Rechtsanwaltskosten und 450 EUR pauschalem Schadensersatz zusammensetzt.
Wichtig ist zunächst, sich trotz der regelmäßig sehr kurz gesteckten Fristen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Dennoch sollte innerhalb der meist nicht länger als 7 Tage währenden Frist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies jedenfalls dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Album The Ultimate Collection von Whitney Houston über den eigenen Internetanschluss geladen wurde. Gerichtliche Auseinandersetzung um das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Unterlassungsanspruches sind regelmäßig extrem riskant, weil von Gerichten Gegenstandswerte zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR angesetzt werden.
Bezüglich der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer geforderten Summe in Höhe von 956 EUR ist Vorsicht geboten. Selbst wenn der Anschlussinhaber selbst für das Zurverfügungstellen des Titels The Ultimate Collection verantwortlich sein sollte, lassen sich die geforderten Beträge oft noch erheblich reduzieren. Ist der Anschlussinhaber nicht täterschaftlich für den Upload verantwortlich, kann er unter Umständen als sog. Störer in die Haftung genommen werden. Die Störerhaftung basiert auf dem Unterlassen zumutbarer Prüf- und Überwachungspflichten. Wann solche Pflichten entstehen und was genau dem einzelnen Anschlussinhaber zumutbar ist, ist derzeit in der Rechtsprechung stark umstritten. Gerade deswegen ist es auch unerlässlich, sich in diesen Fällen kompetenten rechtlichen Rat einzuholen.
 
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