Abmahnung Waldorf Frommer für Design Pics Inc.

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Uns wurde eine Abmahnung wegen Bildrechtsverletzungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Design Pics Inc. zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials. Der Empfänger der Abmahnung soll auf seiner Internetseite ein Lichtbild, an welchem der Design Pics Inc. die ausschließlichen Rechte nach dem UrhG zustehen sollen, öffentlich zugänglich gemacht haben.

Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung

In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Auskunftserteilung aufgefordert. Der Abmahnung ist ein Muster für eine Unterlassungserklärung, sowie ein Formblatt für die Auskunftserteilung beigefügt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch dazu aufgefordert, darüber Auskunft zu erteilen, wie lange das Bild auf der betreffenden Internetseite genutzt wurde und woher das Bild bezogen wurde. Es soll angegeben werden, wann das Bild erstmals eingebunden wurde und wann es entfernt wurde. Zudem soll angegeben werden, woher man das Bild bezogen hat. Dem Rechteinhaber steht ein solcher Auskunftsanspruch in der Regel durchaus zu, da er erst nach Auskunftserteilung seinen Schadensersatzanspruch der Höhe nach beziffern kann.

Zahlungsansprüche werden noch nicht geltend gemacht

In dieser Abmahnung wird noch (!) keine Zahlung verlangt. Da sich die Höhe des Schadensersatzes häufig danach richtet, wie lange ein Bild öffentlich zugänglich gemacht wurde, wird in solchen Fällen oft erst eine dahingehende Auskunft verlangt und nach Auskunftserteilung der Schadensersatz berechnet. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von vielen Faktoren ab und dem Rechteinhaber stehen verschiedene Berechnungsmethoden zu. Nur weil in der Abmahnung aber noch keine Zahlung verlangt wird, heisst das nicht, dass nicht später doch noch Geld eingefordert wird. Handelt es sich lediglich um eine rein private Internetseite und wurde das Bild nur für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt, ist der Schadensersatz geringer als bei einer Internetseite in mehreren Sprachen und wenn auf dieser z.B. auch ein Onlineshop betrieben wird.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Design Pics Inc. erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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