Abmahnung Waldorf Frommer: Knives Out – Mord ist Familiensache

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt auch in Zeiten von Corona wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Knives Out – Mord ist Familiensache“ ab. "Knives Out – Mord ist Familiensache" (Originaltitel: Knives Out) ist ein US-amerikanischer Kriminalfilm von Rian Johnson, der sowohl für Regie als auch Drehbuch verantwortlich zeichnete. Die Hauptrollen spielen Daniel Craig, Ana de Armas, Chris Evans und Christopher Plummer. Der Film feierte seine Weltpremiere am 7. September 2019 auf dem Toronto International Film Festival und erschien am 2. Januar 2020 in den deutschen Kinos. 

Inhaltlich handelt der Film von dem erfolgreichen Krimiautor Harlan Thrombey, der am Morgen nach seinem 85. Geburtstag in seinem Zimmer tot aufgefunden wird. Obwohl die Behörden offiziell von einem Selbstmord ausgehen, befragen die Polizisten Elliot und Wagner die verbliebenen Familienmitglieder, um letzte Fragen zu klären. Dabei ist auch der bekannte Privatdetektiv Benoit Blanc anwesend, der von einer ihm unbekannten Person beauftragt wurde, sich des Falles anzunehmen...

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films „Knives Out – Mord ist Familiensache“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Knives Out – Mord ist Familiensache“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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