Abmahnung Waldorf Frommer: Lion – Der lange Weg nach Hause

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Lion – Der lange Weg nach Hause“ ab. 

Lion – Der lange Weg nach Hause ist ein US-amerikanisches Filmdrama des Regisseurs Garth Davis aus dem Jahr 2016. Der Film feierte im Rahmen des Toronto International Film Festivals 2016 Premiere und lief am 25. November 2016 in den US-amerikanischen Kinos an. Der Film ist eine Adaption des Romans A Long Way Home (deutscher Titel: Lion: Der lange Weg nach Hause) von Saroo Brierley aus dem Jahr 2014, in dem der Autor seine eigene Lebensgeschichte niederschrieb.

Im Rahmen der Oscarverleihung 2017 erhielt Lion in sechs Kategorien eine Nominierung, darunter als Bester Film und für das Beste adaptierte Drehbuch.

Inhaltlich handelt der Film von dem fünfjährigen Junge Saroo der in Indien mit seiner Mutter, seinem älteren Bruder und einer kleineren Schwester in einem Dorf zusammen lebt. Eines Tages begleitet er seinen großen Bruder Guddu zur Arbeit und soll eigentlich am Bahnhof auf ihn warten, doch als Guddu nicht auftaucht und auch seine Suche nach ihm erfolglos verläuft, klettert der Junge in einen leeren Zug...

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films Lion – Der lange Weg nach Hause verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Lion – Der lange Weg nach Hause“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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