Abmahnung Waldorf Frommer: "Lost in Paradise: Mauritius" im Auftrag der Tiberius Film GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ ab. Dieser soll über einschlägige Online-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken (p2p) verbreitet worden sein.

Unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung stünden der Auftraggeberin, neben Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz, auch erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte jedenfalls gemäß § 97a UrhG verpflichtet sei, zu.

Verlangt wird von Waldorf Frommer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und der Ersatz entstandenen Schadens.

Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR sieht Waldorf Frommer dabei sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes als abgegolten an. 

Was können Sie nun tun?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen.
Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der Ihnen vorgegebenen Form nicht abgegeben werden. Die Erklärung sollte in jedem Falle modifiziert werden – auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.  

Wir beraten Sie gerne.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema