Abmahnung Waldorf Frommer: Mulan

  • 3 Minuten Lesezeit

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Mulan". Mulan ist ein US-amerikanischer Abenteuerfilm aus dem Jahr 2020. Basierend auf der chinesischen Volksballade Hua Mulan ist er eine Adaption des gleichnamigen Disney-Zeichentrickfilms von 1998. Regie führte Niki Caro; das Drehbuch schrieben Elizabeth Martin, Lauren Hynek, Rick Jaffa und Amanda Silver. Walt Disney Pictures produzierte den Film. Die chinesische Schauspielerin Liu Yifei verkörpert die Titelrolle "Hua Mulan".
Aufgrund von COVID-19 wurde der Kinostart mehrfach verschoben. Mulan kam Anfang September 2020 je nach Land entweder in die Kinos oder wurde ins Programm des Streaminganbieters Disney+ aufgenommen. In Deutschland erschien der Film am 4. September auf Disney+.

Der Film handelt von Hua Mulan, sie ist die älteste Tochter eines hoch geehrten Kriegers. Sie hat Temperament, Hingabe und ist schnell. Als die Rouran ins Kaiserreich einfallen, befiehlt der Kaiser, dass ein Mann aus jeder Familie in der Armee dienen muss. Hua Mulan, als Mann getarnt, springt für ihren kranken Vater ein. Sie nimmt den Namen Hua Jun an und wird so einer von Chinas größten Kriegern. Während des Kriegs offenbart sie ihr Geschlecht und wird verstoßen, trotzdem kämpft sie weiter für den Kaiser und wird nach Fürsprache ihrer ehemaligen Kameraden wieder in die Armee aufgenommen. Um den Kaiser zu beschützen, führt sie eine kleine Gruppe von Kriegern an. Der Kaiser soll in einem Hinterhalt in der Kaiserstadt getötet werden. Doch Mulan verhindert dies. Daraufhin bietet der Kaiser ihr an Offizier in seiner Armee zu werden, doch sie beschließt, zurück in ihr Dorf zu kehren. Nach dem zweiten Angebot nimmt sie dann doch an und wird Offizier in seiner Armee.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „Mulan“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Mulan"

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema