Abmahnung Waldorf Frommer: "Non Stop" für Studio Canal GmbH

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Münchener Kanzlei fordert Unterlassungserklärung und macht pauschales Vergleichsangebot von 815 EUR.

Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Studio Canal GmbH ab. Demnach war Gegenstand der Abmahnungen der Action-Thriller: "Non Stop". Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

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Wie ist bei einer solchen Abmahnung zu reagieren?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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