Abmahnung Waldorf Frommer: "Rio 2 - Dschungelfieber" für Twentieth Century Fox Home Entertainment

  • 2 Minuten Lesezeit

Unterlassungserklärung und Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 EUR gefordert - Verhaltenstipps für Betroffene dieser behaupteten Urheberrechtsverletzung

Berichten zufolge erhielten einige Inhaber eines Internetanschlusses ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, in welchem ihnen vorgeworfen wird, den Film: "Rio 2 - Dschungelfieber" über einschlägige Online-Tauschbörsen (p2p) verbreitet zu haben. Gehören Sie dazu?

Verlangt werden die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz des entstandenen Schadens sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dabei sieht die Auftraggeberin (hier Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH) mit Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages (815,00 EUR) sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes als abgegolten an.

Durch die etwaige Urheberrechtsverletzung habe der Internetanschlussinhaber Rechte verletzt zum Nachteil der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung stünden der Rechteinhaberin jedenfalls gemäß § 97a UrhG erhebliche Ersatzansprüche zu, da der Adressat zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der dazu erforderlichen Aufwendungen verpflichtet sei.

Zu erwähnen ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei Internet-Tauschbörsen oft gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen Filesharing-Nutzern bereitgestellt werden. Der Tatbestand des Verbreitens der geschützten Filmaufnahmen ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema