Abmahnung Waldorf Frommer: „Smallfoot – Ein eisartiges Abenteuer“

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Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Films „Smallfoot – Ein eisartiges Abenteuer“ ab.

„Smallfoot – Ein eisigartiges Abenteuer“ ist ein Animationsfilm aus dem Jahr 2018. Er basiert auf dem Buch „Yeti Tracks“ von Sergio Pablos. In Deutschland kam er im Oktober 2018 in die Kinos.

Inhaltlich handelt der Film von den Yetis, die auf den schneebedeckten Bergen über den Wolken leben. Die Yetis sind ein unbeschwertes Volk, die ihren gewöhnlichen Beschäftigungen nachgehen. Ihre Gesetze ähneln den 10 Geboten und sind in Steine „gemeißelt“, die der Dorfälteste als Umhang trägt. Eines Tages trifft Migo bei einem Ausflug auf einen abgestürzten Piloten, einen „Smallfoot“, wie die Yetis die Menschen nennen. Die anderen Yetis glauben ihm nicht, da es die Menschen nach ihren Regeln gar nicht geben dürfte. Migi wird daher wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen aus dem Dorf verbannt. Er trifft dort Meechee, die Tochter des Steinhüters, die mit anderen Yetis ein Komitee gegründet hat, um Beweise für die Existenz der Menschen zu sammeln… und der Kampf um Wahrheit und Gerechtigkeit beginnt.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films „Smallfoot – Ein eisartiges Abenteuer“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Smallfoot – Ein eisartiges Abenteuer“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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