Abmahnung / Waldorf Frommer / Twentieth Century Fox Home Entertainment / „Die Simpsons“/„Modern Family“

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen.

U.a. handelt es sich um Rechtsverletzungen einzelner Folgen der Serien

„Die Simpsons – Staffel 25“ und

„Modern Family – Staffel 5“.

Bei „Modern Family“ handelt es sich um eine Comedy-Serie, in der u.a. der Schauspieler Ed O´ Neill mitspielt, der durch seine Rolle als „Al Bundy“ aus „Eine schrecklich nette Familie“ bekannt ist.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht für ihre Auftraggeberin Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten (sog. Aufwendungsersatz) geltend und fordert von dem Abgemahnten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Anwälte führen in der Abmahnung aus, dass der Abgemahnte Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing begangen haben soll und daher ihrer Auftraggeberin die genannten Ansprüche zustehen. Unter Filesharing versteht man, dass auf einer Internettauschbörse Nutzern der Tauschbörse Dateien wie z. B. Videos, Filme, Computerspiele oder Musik zum Download angeboten werden. Dies ist dann problematisch, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Dateien handelt, an denen der Anbieter der Dateien keine Rechte hat.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig durchatmen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht und mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte „modifizierte“ Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten Geldbeträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


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