Abmahnung Waldorf Frommer 2020 - Wie verhalte ich mich?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Falls Sie sich als erstes fragen, ob man die Abmahnung ernst nehmen muss - ja, das sollte man tun. Hin und wieder erlebe ich es, dass Abgemahnte erst Jahre nach der Abmahnung zu mir kommen, weil sie die Abmahnung ignoriert haben und dachten, dass sich das Ganze schon von selbst erledigt. So viel Glück kann man natürlich haben; es dürfte aber äußerst selten vorkommen. Wenn aber erst ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert ist und die Kosten gegenüber der ursprünglichen Abmahnung noch einmal deutlich gestiegen sind, ist der Ärger meistens groß. Deshalb - kümmern Sie sich um die Abmahnung!

1. Was steht in einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

Kurz zusammengefasst: Man wirft Ihnen vor, einen Film oder eine Serie über eine Filesharing-Software öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierfür wird Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert. In Zahlen sind das insgesamt 915,00 €. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Man soll "versprechen", dass man diesen Film / diese Serie nie wieder öffentlich zugänglich machen wird und man soll die Zahlung einer Vertragsstrafe versprechen, wenn dies doch geschieht.

2. Hafte ich gegenüber Waldorf Frommer, nur weil ich Anschlussinhaber bin?

Genau genommen haften Sie gegenüber dem Rechteinhaber, den Waldorf Frommer vertritt, aber das ist im Ergebnis natürlich dasselbe. Sie haften aber keinesfalls ausschließlich deshalb, weil Sie der Anschlussinhaber sind! So haften Sie z.B. nicht, wenn eine andere volljährige Person verantwortlich ist, also ein Mitbewohner, Besucher, Mieter etc. Wenn minderjährige Kinder für die Tat verantwortlich sind, dann haften Sie als Elternteil nur dann, wenn Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Die Rechtsprechung verlangt hier, dass man minderjährigen Kindern erklärt, dass das Internet nicht dafür benutzt werden darf, um Filme usw runterzuladen. 

3. Welche Informationen muss ich Waldorf Frommer mitteilen, um mich zu entlasten?

Oft stellt sich hier natürlich das Problem. dass man zwar weiß, wer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Man möchte diese Person aber nicht "ans Messer liefern", weil es ein Familienangehöriger ist oder ein Freund.  Es hilft allerdings nicht zu sagen, dass es "irgend jemand anderes" gewesen ist. Auch wenn man selbst vielleicht gar nicht zu Hause war, entfällt dadurch die eigene Haftung nicht automatisch. Man muss anhand der ganz konkreten Umstände des Einzelfalls darlegen, welche konkrete Person als möglicher Täter in Betracht kommt. Die Gerichte sind hier in ihrer Beurteilung nicht immer einheitlich. Im Zweifelsfall muss man auch Nachforschungen betreiben und darf sich nicht mit der Aussage der "verdächtigen Person" zufrieden geben, dass sie es nicht gewesen sei. 

4. Was bedeutet diese Unterlassungserklärung?

Die Unterzeichnung dieser Erklärung sollte wirklich gut überlegt sein! Sollte irgendwann in der Zukunft der Film / die Serie, wegen der Sie bereits abgemahnt worden sind, erneut über ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht werden, dann haften Sie! Wenn Waldorf Frommer von der erneuten öffentlichen Zugänglichmachung Kenntnis erlangt, dann wird eine Vertragsstrafe gegen Sie geltend gemacht werden, die durchaus vierstellig werden kann.

Wenn Sie also selber nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, dann sollten Sie diese Erklärung auf keinen Falls unterschreiben! Das praktische Risiko, dass es wirklich dazu kommt, dass die Vertragsstrafe geltend gemacht wird, mag gering sein. Wenn es sich aber doch verwirklicht, dann tut es finanziell weg! 

5. Hafte ich bei einem offenen WLAN?

Früher ja. Inzwischen können nach neuer Gesetzeslage Personen, auch Privatpersonen, die Dritten einen Zugang zum Internet gewähren, nicht auf Schadensersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden. Allerdings kann der Rechteinhaber verlangen, dass zukünftige Verletzungen durch technische Maßnahmen verhindert werden. Ein offenes WLAN darf also nach einer Abmahnung nicht einfach weiter offen bleiben, sondern sollte abgeschaltet oder mit einem Passwort geschützt werden.

6. Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung von Waldorf Frommer nicht reagiere?

Wie eingangs erwähnt - irgendwann kann (nicht muss) ein Mahnbescheid ins Haus flattern. Bei Nichtabgabe der geforderten Unterlassungserklärung könnte theoretisch auch sehr kurzfristig der Erlass einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung drohen, die weitere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten mit sich bringt. Rein praktisch kam das in meiner bisherigen Praxis nie vor und es dürfte auch die absolute Ausnahme sein. Früher war es so, dass die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren galt und man ein wenig höhere Chancen hatte, dass die ganze Sache verjährt war. Inzwischen gilt allerdings für den Schadensersatzanspruch eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Man muss also noch sehr lange Zeit damit rechnen, dass man mit der ignorierten Abmahnung erneut konfrontiert wird.

7. Was also tun?

Sie sollten die Angelegenheit nicht einfach ignorieren. Sie brauchen nicht zwingend einen Rechtsanwalt und können sich auch selbst um die Angelegenheit kümmern. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass Waldorf Frommer ein Interesse daran hat, Geld von Ihnen zu erhalten. Man wird also wahrscheinlich nicht gerade darum bemüht sein, bei einer unklaren Sachlage mit ihnen zusammen Sachverhaltsaufklärung zu betreiben. Wenn Sie also glauben, dass ein Rechtsanwalt auf Ihrer Seite doch keine so schlechte Idee ist, dann können Sie sich für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an mich wenden. Die komplette außergerichtliche Vertretung übernehme ich für ein günstiges Pauschalhonorar. Es fällt insbesondere keine Einigungsgebühr an, wenn ein Vergleich geschlossen werden sollte. Wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich sein sollten, dann werde ich auch nicht in einem Vergleich "reinquatschen", sondern die Angelegenheit, wenn nötig, auch über mehrere Jahre mit Ihnen zusammen durchstehen. Rufen Sie mich bei Bedarf gerne an oder schreiben mir eine Mail. Mandate dieser Art können problemlos bundesweit von mir bearbeitet werden. 




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