Abmahnung Waldorf für Constantin Filmverleih GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt aktuell für die Constantin Film Verleih GmbH verstärkt die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab. Dazu gehören vor allem die Filme „Der Baader Meinhof Komplex" und „Männersache". Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in der Regel die Zahlung von insgesamt 956,00 Euro zur Abgeltung der Angelegenheit gefordert. Die Summe setzt sich grundsätzlich aus 506,00 Euro für Rechtsanwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. 

Vermeiden Sie folgende Fehler:

1. Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

2. Zahlen Sie nicht voreilig, denn die Höhe der Forderungen ist oft übertrieben.

3. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da diese 30 Jahre wirksam ist.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte, Berlin


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