Abmahnung | Warner Bros. Entertainment GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Unterlassungserklärung?

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Beachten Sie bitte, dass der folgende Beitrag lediglich der allgemeinen Information und der auszugsweisen Darstellung der Tätigkeit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei dient. Soweit der Beitrag Hinweise oder Empfehlungen gibt, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den vorliegenden Abmahnungen aus dem Jahr 2015

In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus dem Jahr 2015 vor, in welchen diese angeben, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH tätig zu sein. Mit den Abmahnungen wird der Abgemahnte unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen. Wegen folgender Werke war in den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt worden: „300 Rise of an Empire“ (Film); „Edge of Tomorrow“ (Film); „Interstellar“ (Film); „Person of Interest – Panopticon“ (Film).

II. Zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. allgemein

Eines der Hauptprobleme ist das Vertragsstrafeversprechen bei einer Unterlassungserklärung im Urheberrecht, denn in der Regel verpflichtet eine Unterlassungserklärung im Marken- oder Urheberrecht bei einer erneuten Rechtsverletzung zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Wenn man eine Unterlassungserklärung ohne angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgibt, kann man dann trotzdem verurteilt werden. Manchmal steht die Höhe der Vertragsstrafe ausdrücklich in einer Unterlassungserklärung. Es ist aber auch möglich, eine flexible Unterlassungserklärung nach der sogenannten „Hamburger Brauch-Formel“ zu verfassen, welche jedoch auch eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro bedeuten kann.

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden, was für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen nach sich zieht. Es empfiehlt sich deshalb hier vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die rechtzeitige Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwaltes, unter Beachtung möglicher Fristen.

III. Hilfe nötig?

  • Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie 24h* täglich (*soweit technisch verfügbar) telefonisch erreichbar.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse bezüglich Abmahnungen im IT-Recht und Urheberrecht.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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