Abmahnung wegen Ticketverkaufs - Borussia und Schalke in selterner Eintracht

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Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei Becker & Haumann für die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Behauptung, der Angeschriebene habe durch einen privaten Weiterverkauf seiner Eintrittskarte über die Internetplattform eBay gegen die ATGB der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA verstoßen. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergütung  in Höhe von 650,00 € netto gefordert.

Des Weiteren liegen uns mehrere Abmahnungen der FC Schalke 04 Arena Management GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Behauptung, der Angeschriebene habe durch einen privaten Weiterverkauf seiner Eintrittskarte über die Internetplattform eBay gegen die AGB der FC Schalke 04 Arena Management GmbH verstoßen. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergütung  in Höhe von 250,00 € netto gefordert.

Richtig reagieren!

Die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Fußball- oder Veranstaltungstickets kann bestenfalls als unübersichtliche bezeichnet werden.

Mittlerweile lässt sich eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen finden, die sich mit dem Ticketverkauf (insbesondere über Internetplattformen wie beispielsweise eBay) befassen. In den meisten Fällen haben sich die Vereine gegen den gewerblichen Weiterverkauf Ihrer Karten gewandt. Ungeklärt ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen erworbene Karten im Rahmen eines privaten Verkaufs (z. B. über eBay) übertragen werden können.

Für Betroffene bedeutet dies, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Betroffenen ist daher zu raten, die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und sich in der Angelegenheit fachlichen Rat zu holen.

Die Rechtsanwälte am Kreuztor - Internetrecht-NRW.de haben bereits tausendfach Mandanten in Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir helfen Ihnen, auf diesem schwierigen Fachgebiet die optimale Lösung zu erreichen.

Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der richtigen Behandlung solcher Angelegenheiten sehr oft bereits außergerichtlich möglich ist, die Angelegenheit zufriedenstellend zu erledigen, sodass es häufig eines gerichtlichen Verfahrens nicht bedarf.

Sollten Sie ein Anschreiben wegen Verstoßes gegen ATGB oder AGB im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Tickets erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:

Tel. 0251-208680-30

Fax 0251-208680-50

info@ra-kreuztor.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe Kontaktformular


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