Abmahnung wegen Verkauf von lizensierten Merchandisingprodukten

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Das Merchandising ist eine beliebte Vermarktungsstrategie, die durch die spezielle Warengestaltung die Käufer zum Kauf motiviert. Hierbei werden die Artikel gestaltet mit bekannten Pop-Musikern, Kult-Filmen, Comicfiguren, Fußballvereinen oder vielen weiteren Berühmtheiten, die das Herz eines Fans höherschlagen lassen. Häufig verleitet die Leidenschaft zur Erstellung von eigenen Fanartikeln, mit denen man in Internet gute Verdienste erzielt. Dennoch unterliegen so gut wie alle Merchandiseprodukte der Lizensierung und dem Urheberschutz, weshalb eine Herstellung und Vervielfältigung der lizensierten Fanartikel zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führt, die in Form von anwaltlich erstellten Abmahnungen mitknapper Fristsetzung durchgesetzt werden.

1. Was wird in einer typischen Abmahnung verlangt?

Im Wesentlichen wird vom Abgemahnten  oftmals folgendes verlangt:

  • Die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Vernichtung der Vervielfältigungsstücke. Nicht selten wird auch die Herausgabe der restlichen Vervielfältigungsstücke verlangt.
  • Auskunft über die Herkunft und die Anzahl der Vervielfältigungsstücke, nicht selten durch Abgabe von Anschrift, Verkaufsstellen, Anzahl der hergestellten und verkauften Stücke und erzielten Gewinn.
  • Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, meist in einem Spielraum in Höhe von 500,00 – 2.000,00 € (und teilweise sogar darüber hinaus)
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten, berechnet aus einen Streitwert bis zu 50.000,00 € (und teilweise sogar darüber hinaus) je nach Umfang des Verstoßes.

Vorsicht: Nicht sofort Zahlung leisten und eine Unterschrift ohne anwaltliche Prüfung abgeben!

2. Verhalten bei Erhalt einer Abmahnung 

Wenn Sie wegen des Verkaufs von Merchandiseprodukten über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie erstmal Ruhe und handelt Sie nicht unüberlegt.

Notieren Sie sich die Ihnen gesetzten Fristen und lassen Sie sich die Abmahnung durch einen im Urheberrecht spezialisierten Anwalt rechtlich überprüfen. Diese Prüfung kann ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind. Sollten Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind, so reicht eine kurze Zurückweisung der Forderung aus. Gegebenenfalls wäre die Gegenseite bei einer unberechtigten Abmahnung dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten!

Auch wenn Sie zu Recht abgemahnt worden sind, müssen oftmals nicht alle Forderungen erfüllt werden. Meist sind die Forderungen und die Höhe der Abmahnkosten im Einzelfall durchaus verhandelbar. So empfiehlt es sich oftmals, eine dem Abmahnschreiben beigefügte vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abzuändern und sich somit Rechtssicherheit zu schaffen.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit meiner über 10-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen behilflich. Ich weiß, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

3. Erste Vorgehensweise gegen die Abmahnung 

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den gegnerischen Rechtsanwälten auf!
  • Unterzeichnen Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

 

Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Verkaufs von lizensierten Merchandiseprodukten bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Wir vertreten Sie gern auch bundesweit und das zu unseren fairen Festpreisen.

Senden Sie an uns unverbindlich zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9). Nach der Prüfung werden wir uns umgehend mit Ihnen in Kontakt setzten und Sie über die entstehenden und die Vorgehensweise informieren.



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