Abmahnung (Wettbewerbsrecht): Die LSH Rechtsanwälte mahnen derzeit für Peter Kirchhof e. K. ab

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Betroffen sind eBay-Verkäufer, die als sog. „scheinprivate Verkäufer“ auftreten.

Wer mahnt ab?

Heute geht es um eine Abmahnung der LSH Rechtsanwälte. Die LSH Rechtsanwälte mahnen – Berichtserstattungen im Internet zufolge – derzeit eBay-Händler ab, die als „privater Verkäufer“ auf eBay registriert sind und nicht die Informationspflichten erfüllen, die ein gewerblicher Verkäufer einhalten müsste (also z. B. Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular etc.).

Ausgesprochen werden die Abmahnungen für Peter Kirchhof e.K., Inh. Peter Kirchhof, Stolzestraße 10, 75175 Pforzheim.

Hierbei richten sich die LSH Rechtsanwälte an solche Händler, die aus Sicht der LSH Rechtsanwälte aufgrund des Umfangs der Verkaufsaktivitäten (also z. B. aufgrund der Anzahl an Bewertungen/Verkäufen in der Vergangenheit) als unternehmerisch handelnd einzustufen wären. Ein unternehmerisch handelnder eBay-Verkäufer wiederum muss einige gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten (s.o.) erfüllen. Unterlässt dies ein solcher Händler, kann dies im Einzelfall einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Welche Forderungen stellen die LSH Rechtsanwälte?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 4000.- € gefordert, was einem Betrag von 347,50 € entspricht.

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle: Bitte seien Sie vorsichtig! Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Die richtige Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Als erstes wäre zu prüfen, ob die Abmahner überhaupt zur Abmahnung berechtigt sind. Dies ist nämlich nicht automatisch der Fall. Es kann also nicht jeder jeden einfach so abmahnen lassen. Für eine solche Abmahnberechtigung ist grundsätzlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Sind Sie also aus einer völlig anderen Branche als Peter Kirchhof e.K., so spricht dies bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung. Dies wäre in Ihrem konkreten Fall sorgfältig zu prüfen.

Selbst wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass eine Abmahnberechtigung vorliegt, so wäre im nächsten Schritt zu untersuchen, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt. Die Rechtsprechung ist nämlich sehr uneinheitlich bei diesem Thema und die Grenzen sind oft fließend, wann ein privater Verkäufer zum unternehmerischen/gewerblichen Verkäufer wird. Zusätzlich können noch andere Umstände zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen (z. B. Verjährung, Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung).

Um dies alles zu beurteilen, ist eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt, empfehlenswerterweise durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, anzuraten.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie zugleich Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen hierbei gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung.

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierbei handelt es sich nicht um Abzocke, vielmehr sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen ansonsten ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (z. B. eine einstweilige Verfügung). Lassen Sie es bitte nicht soweit kommen und holen Sie sich stattdessen kompetenten anwaltlichen Rat ein.

1x1 für Betroffene einer Abmahnung

  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern oder den Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Nicht vorschnell die Abmahnkosten zahlen!
  • Nicht die geforderten Kosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Vor Fristablauf unbedingt Rechtsanwalt einschalten (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)!

Haben auch Sie eine Abmahnung der LSH Rechtsanwälte im Auftrag von Peter Kirchhoff e. K. wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) erhalten? Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Seite.

Unser oberstes Gebot: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie mich einfach und völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch mit einem erfahrenen Fachanwalt. Gerne können Sie mir die Abmahnung vorab per E-Mail an die dort ebenfalls genannte E-Mail-Adresse zusenden. Hierdurch erleichtern Sie mir die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Anschließend können wir dann das weitere Vorgehen ganz in Ruhe besprechen.

Fragen Sie auch nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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