Abmahnung (Wettbewerbsrecht): Rechtsanwalt S. mahnt für die Komtechnik GmbH ab

  • 3 Minuten Lesezeit
  1. Wer mahnt ab?

Aktuellen Berichterstattungen im Internet zufolge mahnt Rechtsanwalt S. aus Berlin derzeit für die Komtechnik GmbH aus Aschaffenburg wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) ab. Betroffen von diesen Abmahnungen sind insbesondere eBay-Händler.

Konkret geht es um Abmahnungen wegen unwirksamen Garantiebedingungen. Eine wirksame (und damit nicht abmahnbare) Garantiezusage muss mehrere Voraussetzungen erfüllen, um wettbewerbsrechtlich korrekt zu sein. Beispielsweise muss der Inhalt der Garantiezusage konkret bestimmt sein und es muss auch die zeitliche und räumliche Geltung genau bestimmt sein. Es müssen darüber hinaus noch weitere Anforderungen erfüllt sein, damit eine Garantiezusage wirksam ist.

An dieser Stelle möchte ich bewusst auf eine tiefergehende Darstellung hierzu verzichten, um den Rahmen nicht zu sprengen. Wer als Onlinehändler auf Nummer sicher gehen möchte, dass seine Garantiebedingungen „abmahnsicher“ sind, sollte einen im IT-Recht bzw. gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt mit der Prüfung bzw. der Erstellung sicherer Garantiebedingungen beauftragen. Hierbei unterstütze ich Sie als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne.

Nun wieder zurück zum konkreten Thema: Ein Verstoß bei unwirksamen Garantieversprechen auf eBay kann von einem Mitbewerber grundsätzlich abgemahnt werden und somit schnell hohe Kosten auslösen.

  1. Welche Forderungen Rechtsanwalt S. für die Komtechnik GmbH?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung von nicht unerheblichen Abmahnkosten gefordert.

Bitte seien Sie vorsichtig: nicht vorschnell die Abmahnkosten zahlen und auch nichts vorschnell unterschreiben!

  1. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung von Rechtsanwalt S.?

Die richtige Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Zunächst muss geprüft werden, ob die Komtechnik GmbH im konkreten Einzelfall überhaupt abmahnberechtigt ist. Damit dies überhaupt der Fall ist, ist nämlich grundsätzlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Sind Sie also aus einer völlig anderen Branche als die Komtechnik GmbH, spricht dies bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung wegen mangelndem Wettbewerbsverhältnis.

Aber auch falls eine Abmahnberechtigung vorliegen sollte, wäre zu prüfen, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß (also unwirksame Garantiebedingungen) überhaupt vorliegt. Auch können noch andere Umstände, wie etwa eine Verjährung der Ansprüche, zu einer Unwirksamkeit der Abmahnung führen. Um dies alles zu beurteilen, ist eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt zu empfehlen.

Die Kanzlei Dr. Newerla steht Ihnen hierbei gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr zur Verfügung. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterstütze ich Sie gerne bei der Abmahnungsverteidigung.

Ganz wichtig: Das Abmahnschreiben bitte keinesfalls ignorieren!

Im schlimmsten Fall kann sonst ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (z. B. eine einstweilige Verfügung) drohen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen Rechtsanwalt S. für seine Mandanten nach ignorierter Abmahnung eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragt hat. Eine solche einstweilige Verfügung kann aufgrund der im Wettbewerbsrecht oftmals sehr hohen Streitwerte schnell extrem unangenehm werden. Hiervon sollten Sie sich aber bitte nicht einschüchtern lassen. Holen Sie sich stattdessen kompetente anwaltliche Hilfe.

  1. 1x1 für Betroffene einer Abmahnung von Rechtsanwalt S.
  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern oder zu Rechtsanwalt S. aufnehmen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden!
  • Nicht die geforderten Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!
  • Fristen beachten!
  • Vor Fristablauf einen Rechtsanwalt (gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht) einschalten!

Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. aus Berlin wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) erhalten? Die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Abwehr von Abmahnungen gerne zur Verfügung.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch mit einem Fachanwalt kontaktieren und uns Ihren ganz persönlichen Fall schildern. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben vorab per E-Mail zusenden.

Fragen Sie auch gern nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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