Abmahnung | WVG Medien GmbH | Sasse & Partner Rechtsanwälte I Internetrecht

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den vorliegenden Abmahnungen aus dem Jahr 2016

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der WVG Medien GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Abmahngegner vorgeworfen, dass dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: „The Walking Dead – Staffel 6, Folge 2“; „The Walking Dead – Staffel 6, Folge 8“.

II. Muss eine Originalvollmacht in der Abmahnung enthalten sein?

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist eine Originalvollmacht nicht nötig, soweit der Abmahnung ein Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages beigefügt ist. Ein solches Angebot kann dabei bereits in der Abmahnung selbst enthalten sein, wenn ein Rechtsbindungswille erkennbar ist und die Abmahnung hinreichend bestimmt ist. Etwas anderes gilt aber, wenn Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters des Abmahners bestehen. Dann kann die Abgabe einer Vollmachtsurkunde von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde, insbesondere einer Geldempfangsvollmacht, abhängig gemacht werden (BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 140/08).

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie Kostenfolgen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich, einen auf dem Gebiet des Urheberrechts oder IT-Rechts kundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen hierzu ausreichend beraten zu lassen. Mehr dazu unter aid24.de.

IV. Hilfe vom Rechtsanwalt gewünscht? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!


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