Abmahnungen des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs | Grundpreis, Widerrufsbelehrung, OS-Link

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Die Abmahner 

Nicht selten tritt der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (Sitz: Im Grünen Winkel 5, 47226 Duisburg) als Abmahner auf. Wie der Name bereits sagt, hat der Verein sich den Schutz des Wettbewerbs zur Aufgabe gemacht und wird diesbezüglich für seine Mitglieder tätig. Weitere Informationen sind diesbezüglich unter http://www.vslw.de/ zu finden. 

Der Vorwurf

Aktuelles Abmahnthema des Vereins war die fehlende Grundpreisangabe bei Verkäufen im Internet. Daneben geht es um Klassiker: Unzureichende Widerrufsbelehrungen oder auch das Fehlen des Links zur OS-Plattform.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Ersatz der entstandenen Aufwendungen, die sich auf unter 300,00 € belaufen.

Unsere Einschätzung

Für Waren, die nach Volumen, Fläche, Länge oder Gewicht verkauft werden, muss auch durch Internethändler regelmäßig ein Grundpreis, beispielsweise der Preis pro Liter, angegeben werden. Erfasst sein kann beispielsweise auch Klebeband wegen des Verkaufs nach Länge – diese Pflicht wird leider häufig übersehen. 

Auch bei der Verpflichtung von Unternehmern, klar und deutlich über das Widerrufsrecht zu informieren, passieren immer wieder Fehler, sei es durch widersprüchliche Angaben oder veraltete Widerrufsbelehrungen. Ein Link zur OS-Plattform muss zudem in Form eines anklickbaren Hyperlinks vorgehalten werden.

Unser Rat

Bei Abmahnungen durch Vereine ist besondere Vorsicht geboten: Diese sind regelmäßig nicht nur erfahren und schrecken vor einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung nicht zurück. Sondern sie kontrollieren erfahrungsgemäß auch regelmäßig, ob Unterlassungserklärungen eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kommen gravierende Vertragsstrafen auf Sie zu!

Eine Unterlassungserklärung sollte daher nicht ohne anwaltliche Beratung abgegeben werden. Zunächst ist zu prüfen, ob die Abgabe ebendieser überhaupt erforderlich ist, danach ist eine möglichst enge Formulierung zu Ihren Gunsten zu finden. Die Formulierungen der Gegenseite verpflichten Sie in der Regel zu weitgehend und bergen ein hohes Risiko.

Wir helfen Ihnen!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal unter: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Ihr Sebastian Günnewig 

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