​Abmahnungen wegen Foto-Klau

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Manchmal muss es schnell gehen, wenn man ein Produkt verkaufen will. Gerade im privaten Bereich, wenn man etwas nicht mehr benötigt, will man sich aber auch nicht zu viel Arbeit machen. Schließlich ist es oft nur ein Einzelstück, das man abzugeben hat. Dann auch noch mit Gebrauchsspuren. Und die eigene Wohnung will man eigentlich nicht im Internet zeigen. Die Lichtverhältnisse sind auch oft schwierig. Vielleicht sollte man doch lieber schauen, was der Hersteller oder ein Händler für Fotos des Produktes hat?

Dieser vermeintlich gute Idee entpuppt sich oft sehr schnell als großer Fehler. Nicht selten hat man bereits nach wenigen Tagen Post im Briefkasten - ein Abmahnschreiben. Der Fotograf oder das Unternehmen, von dem man die Fotos ungefragt übernommen hat, rügt die unberechtigte Verwendung der Fotos und fordert zur Unterlassung auf. Begleitet wird dies von einer Forderung nach Schadensersatz.

Hier kommen schnell hohe Beträge zu sammen. Lässt sich der Berechtigte anwaltlich vertreten, fallen allein Anwaltsgebühren im dreistelligen Bereich an. Hinzu kommt der Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung des Fotos. 

Es gilt hier schnell und doch besonnen zu reagieren. Die Fotos sollten unverzüglich aus dem Internet gelöscht werden. Die Unterlassungserklärung sollte  - gegebenenfalls modifiziert - abgegeben werden. Andernfalls droht ein Gerichtsverfahren. Und das Geld? Sollte man tatsächlich mehrere hundert Euro zahlen, nur weil man ein Foto verwendet hat. Noch dazu, wenn man den Artikel nur für wenige Euro verkauft hat?

Tatsächlich ist es egal, ob und viel Geld man mit einem Verkauf generiert hat. Der Schadensersatzbetrag berechnet sich unabhängig davon. Ohne Zahlung wird man die Angelegeheit nicht erledigen können. Aber viele Forderungen stellen sich dennoch als überhöht dar. Häufig wird Schadensersatz nach den MFM-Tarifen gefordert, obwohl die Gerichte dem mittlerweile in vielen Fällen eine Absage erteilen. Auch ist nicht in jedem Fall der häufit geforderte Verletzerzuschlag von 100 Prozent zu zahlen. Man sollte die Forderung also nicht ignorieren, sondern versuchen, mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen. 

Gerne werde ich Sie in dabei unterstützen, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben.


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