Abo: Gamma Entertainment Inc. + Digigama B.V. wie eroticavip.com + Mahnung Webbilling AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Vorsicht vor teuren Aboverträgen nach Besuch von Sexvideo-Plattformen der Gamma Entertainment Inc. (bzw. Digigamma B.V. aus den Niederlanden) wie eroticavip.com. Mahnung durch die Webbliling AG.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Welche Masche steckt dahinter?

Die kanadische Firma Gamma Entertainment Inc. ist uns eigentlich als Produzent/für den Vertreib von Erotikfilmen bekannt. Insoweit haben wir bereits Mandanten wegen des Vorwurfs des illegalen Filesharings vertreten. Wir berichteten dazu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-ippc-law-fuer-gamma-entertainment-inc-mg-premium-ltd-wegen-erotik-filmen_158933.html

Die Firma betreibt jedoch u. a. auch das Erotikvideo-Portal eroticavip.com.

Um Zugang zu der Videoplattform zu erlangen, muss man eine Mitgliedschaft abschließen. Dabei gibt es eine Art Probemitgliedschaft von 3 Tagen für nur 4,95 Euro, aber auch 3-Monats-Mitgliedschaften etc., deren Preis je nach Länge variiert. Was vielen Nutzern nicht bewusst ist; diese Mitgliedschaft verlängert sich immer weiter, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Betroffene berichten uns, dass Ihnen diese weitere Gebührenpflichtigkeit nicht bewusst gewesen sei. 

Die Mitgliedschfatsgebühren werden für gewöhnlich über die angegebene Kreditkarte abgebucht. Bucht man diese Gebühren zurück, sieht man sich Mahnungen durch die Webbilling AG ausgesetzt. 

Die Firma Webbilling AG treibt sodann die offenen Forderungen ein und mahnt in dem uns vorliegenden Fall die Forderung zuzüglich Mahn- und Bankgebühren per E-Mail bei dem Betroffenen an. Gefordert werden insgesamt 145,42 Euro.

Unser Rat an Betroffene

Lassen Sie umgehend eine Rückbuchung bereits eingezogener Beträge prüfen.

Ihre Verteidigungschancen stehen gut! 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung einer Probemitgliedschaft) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abos verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema