Abschaffung Erbschaftssteuer Mallorca, Balearen 2023 Kanarische Inseln ziehen nach zum 5.9.23 in Kraft.

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Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Mallorca, Schenkungen jetzt guenstig moeglich.
Die Kanarischen Inseln ziehen am 5.9.23 mit der Verguenstigung nach.

Weitere News: Extremadura hat zum 12.9.23 bekanntgegeben, dass die Vermoegenssteuer abgeschafft wird.

 Mit der Schlagzeile der Abschaffung der Erbschaftssteuer auf den Balearen bei Erbschaften zwischen Eltern und Kindern, Grosseltern, Enkeln und zu Ehegatten, Gruppe 1 und 2,  hat sich die konservative Regierung Gehoer bei der Waehlerschaft verschafft, die am 23.7.23 in Spanien die aktuelle Regierung von Herrn Sanchez bestaetigen oder abwaehlen muessen.

Die Abschaffung der Erbschaftssteuer wurde am 23.7.23 vom Parlament auf Mallorca bestaetigt und durch das Gesetz 4/2023 geregelt.

Auch in der Gruppe 3: Geschwister, Onkel etc gibt es Verguenstigungen von bis 50% in der Erbschaftssteuer.

Auf den Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura war die Erbschaftssteuer bis zu 300.000 Euro zu 99.9% verguenstigt, auch fuer die Gruppe 3. 
Aktuell 5.9.23: Jetzt wurde die Begrenzung auf den Kanarischen Inseln aufgehoben und die 99.9% Verguenstigung gilt ohne Limit bei Erbschaften in der Gruppe 1-3 und bei Schenkungen in der Gruppe 1-2.

 In Madrid ist die Erbschaftssteuer zu 99% beguenstigt, ohne Limit.

In Andalusien gibt es zu einer Millionen Euro keine Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kinder.

Folglich ist es fuer Mallorca wichtig, hierzu nachzuziehen, auch um neue Investoren auf die Balearen zu bringen. Die Vermoegenssteuer soll vorerst nicht abgeschafft werden.

In jedem Falle wird gelten muessen, dass eine Erbschaftssteuerverguenstigung auf Mallorca nicht nur fuer Steuerlich Ansaessige auf Mallorca gelten kann, sondern auch fuer steuerlich Nichtansaessige. (Deutsche, Schweizer Eigentuemer von Ferienimmobilien). Diesbezueglich wuerde von der konservativen Partei PP jetzt beantragt, dass der Gesetzestext klargestellt wird, da nur steuerlich Ansaessige von der Verguenstigung der Erbschaftssteuer profitieren wuerden, wenn der Wortlaut des Gesetzes mit der Begrifflichkeit obligacion personal nicht auf auch real fuer Nichtsteuerresidenten erweitert wuerde. Dies verlangt auch die aktuelle EU Rechtsprechung.

Desweiteren gibt es auch eine Schenkungssteuerverguenstigung, jedoch nur mit einem sogenannten pacto sucesorio (Schenkungsvertrag nach mallorquinischen Recht fuer Residenten auf Mallorca) geben, was nunmehr die Moeglichkeit gibt, Schenkungen kurzfristig steuerguenstiger, nicht steuerfrei, durchzufuehren. Doch hier ist zu beachten, dass bei der Schenkung eine Veräusserungssteuer von 19% wie beim Verkauf greift. Bei steuerlich Ansaessigen koennte dies bei einem Alter ab 65 Jahr vermieden werden. Zudem gibt es die gemeindliche Wertzuwachssteuer zu beachten.
 
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