Achtung! DSGVO Abmahnungen durch Rechtsanwalt aus Berlin: Schadensersatz wegen Kontaktformular ohne SSL

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Der Abmahner

Höchst aktuell erreichte uns die Information massenhafter Abmahnungen von einem Rechtsanwalt aus Berlin für einen Mandanten aus Kirchlengern. Die Vorgehensweise der Kanzlei , reihenweise Abmahnungen für gleichartige Verstöße zu versenden, ist uns keineswegs unbekannt.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird hierbei den abgemahnten Websitebetreibern, auf ihren Internetpräsenzen ein Kontaktformular ohne SSL-Verschlüsselung bereitzustellen. Daraus resultiere ein Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Die Forderung

Gefordert wird zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Weiter werden sowohl die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten als auch Schadensersatz in Höhe von 12.500,00 EUR verlangt.

Unsere Einschätzung

Nach unserer Einschätzung ist zunächst festzuhalten, dass der Vorwurf abstrakt generell dazu geeignet ist, einen Verstoß gegen die DSGVO zu begründen. Denn ohne SSL-Verschlüsselung erfolgt die Versendung der Daten entsprechend unverschlüsselt und ist somit datenschutzrechtlich zu beanstanden.

Merkwürdig auffällig ist allerdings die Tatsache, dass bereits im Namen desselben Mandanten massenhaft Abmahnungen durch den Rechtsanwalt ausgesprochen worden sind bzw. aktuell immer noch ausgesprochen werden. Dabei sind die Abmahnungen in allen uns bekannten Fällen auf der Basis von Textbausteinen erstellt und weder sachverhaltsbezogen noch konkret individuell auf den Einzelfall angewendet worden.

Obig genannte Auffälligkeiten lassen den Verdacht aufkommen, dass es sich hierbei um missbräuchliche Abmahnungen aufgrund sachfremder Erwägungen handelt.

Unser Rat

Unterzeichnen Sie daher in keinem Fall ohne anwaltliche Prüfung die vorformulierte und regelmäßig zu weit und zu Ihrem Nachteil gefasste Unterlassungserklärung. Uns ist ebenfalls bekannt, dass hierdurch im Nachgang nicht selten von den darin enthaltenen Vertragsstrafen Gebrauch gemacht wurde. Zudem sollten Sie auch der Zahlungsforderung in keinem Fall voreilig und ohne Überprüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt nachkommen. Zunächst sollte geklärt werden, ob der Verstoß überhaupt bejaht werden kann. Weiterhin sollte der im Raum stehende Vorwurf der Missbräuchlichkeit der Abmahnung Beachtung geschenkt werden.

Zur Klärung und Überprüfung dieser Fragen wenden Sie sich gerne an uns – auch im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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