Achtung nach ordentlicher Kündigung

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Insbesondere bei Führungskräften oder Mitarbeitern, welche eine lange Kündigungsfrist haben, versuchen manche unfaire Arbeitgeber Wege zu finden, um die Abfindung zu sparen.

Ein Trick dabei ist, eventuell eine fristlose Kündigung "nachzuschieben."

Dabei muss der Kündigungsgrund noch nicht einmal der richterlichen Rechtsprechung standhalten.

Es werden dann oft krampfhaft Gründe gesucht, welche für eine fristlose Kündigung herhalten müssen.

Deshalb mein Anwaltsrat:

Verhalten Sie sich bis zum Schluss der Kündigungsfrist so, dass man Ihnen nichts anhaben kann.

Dies gilt insbesondere auch für eine Freistellung!

Sie können davon ausgehen, dass der Chef haargenau prüfen wird, ob nicht ein Grund gefunden werden kann, Sie "ohne Abfindung loszuwerden." Manchmal ist es dem Chef auch nicht zu teuer, einen Wirtschaftsprüfer einzuschalten, der eigens ein Gutachten erstellen soll.

Gerade wenn es um Abfindungen von 100.000 € und mehr geht, ist dies nichts Ungewöhnliches.

Dann werden alle Belege geprüft, alle Möglichkeiten sondiert, um Ihnen irgendetwas ankreiden zu können. Also ACHTUNG! Bieten Sie keine Angriffsfläche. Gerade in dieser Phase sollten Sie mit einem Anwalt reden, um den Übergang reibungslos hinzubekommen. Dabei meine ich insbesondere Konstellationen, wo Sie es kaum aushalten können, nichts zu tun und die Existenzgründung oder aber der neue Arbeitgeber schon in den Startlöchern stehen. 

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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