Adcada-Gruppe: Anleger sollten handeln! Erste Klagen eingereicht! Anwaltsinfo!

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Viele Anleger der Adcada-Gruppe fragen sich, was sie tun können, um ihren Schaden zu kompensieren.

Unter der ADCADA-Gruppe waren diverse Unternehmen angesiedelt, nämlich insgesamt 16 Firmen mit Namen wie "ADCADA International AG"; "ADCADA Immo GmbH", "ADCADA Investments AG PCC" u.a.

Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine vollständige  Schadenskompensation alleine z.B. über ein Insolvenzverfahren vermutlich nicht möglich sein wird, denn so hatte Medienberichten zufolge (z.B. www.handelsblatt.com vom 15.12.2020) vor einiger Zeit der Insolvenzverwalter den Gläubigern sein Gutachten über die Muttergesellschaft zugestellt und mitgeteilt, dass an eine Sanierung der Muttergesellschaft nicht zu denken sei. Weil das Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig sein, sei der nächste Schritt, nämlich die Abwicklung, alternativlos. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten daher schon vor einigen Wochen die ersten Klagen für Anleger der Adcada-Gruppe (z.B. von Anlegern der Adcada-GmbH) gegen mehrere Verantwortliche der Adcada-Gruppe eingereicht. In Betracht kommen hier z.B. Ansprüche wegen unerlaubter Ausgabe eines Wertpapiers ohne Wertpapierprospekt gem. Art. 14 WpPG und z.B. aus Prospekthaftung.

Auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung gem. § 826 BGB gegen die Verantwortlichen sollten geprüft werden, eventuell könnten hier staatsanwaltschaftliche Ermittlungen demnächst noch weiteres "Licht ins Dunkel" bringen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist es inzwischen gelungen, dass die ersten Rechtsschutzversicherungen für rechtsschutzversicherte Anleger die ersten Kostenschutzzusagen für Klagen von Anlegern gegen die Verantwortlichen erteilt haben und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für den Anleger.

Betroffene Anleger der Adcada-Gruppe können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.




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