Adler Group: Schadenersatz für Anleger denkbar

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Es war absehbar, dass der Kurs der Aktie der Adler Group und mit ihr im Zusammenhang stehender Unternehmen ziemlich leiden würde, nachdem KPMG dem Unternehmen mitgeteilt hat, dass es kein Testat für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2011 erteilen wird.

So kam es dann auch: Von 7,24 € zum Börsenschluss am Freitag den 29. April standen zur Eröffnung am Montag den 2. Mai noch 4,50 €. Am Freitag nach Börsenschluss hatte Adler den Kapitalmarkt über  Adler Group bekommt kein Testat vom Wirtschaftsprüfer!.

In Mitleidenschaft gezogen wurden auch andere Wertpapiere der Adler Group und mit ihr im Zusammenhang stehender Unternehmen. Insgesamt handelt sich dabei um folgende Wertpapiere:

Aktie der Adler Group SA, ISIN LU1250154413

Aktie der Adler Real Estate AG, ISIN DE0005008007 

Aktie der Consus Real Estate AG, ISIN DE000A2DA414 

Aktie der Accentro Real Estate AG, ISIN DE000A0KFKB3 

Schuldverschreibung Adler Group SA EO-Notes 2017 (17/24), ISIN XS1652965085 

Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018(23), ISIN DE000A2RUD79          

Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Notes 2020(20/25), ISIN XS2010029663

Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Notes 2020(20/26) , ISIN XS2248826294                     

Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Notes 2021(21/29), ISIN XS2283225477

Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Notes 2021(21/26), ISIN XS2283224231                     

Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021(21/27), ISIN XS2336188029

Adler Real Estate AG Anleihe v.2017(2017/2024), ISIN XS1731858715

Adler Real Estate AG Anleihe v.2018(2018/2023), ISIN XS1713464441

Adler Real Estate AG Anleihe v.2018(2018/2026), ISIN XS1713464524

Accentro Real Estate AG Anleihe v.2020(2020/2023), ISIN DE000A254YS5

Accentro Real Estate-Anleihe: 4,125% bis 23.03.2026, ISIN DE000A3H3D51

Consus Real Estate-Anleihe: 4,750% bis 08.11.2024, ISIN DE000A2GSGE2

Consus Real Estate-Anleihe: 4,000% bis 29.11.2022, ISIN DE000A2G9H97

Bei vielen, die den Fall Adler verfolgen werden unangenehme Erinnerungen an den Fall Wirecard geweckt. Auch hier brachte eine freiwillige Sonderprüfung Vorgänge ans Licht, die dann zu erheblichen Kursstürzen geführt haben.

Die Adler selbst weist sämtliche Vorwürfe zurück. Da jedoch den Sonderprüfern viele Dokumente nicht übergeben worden sind, steht die Gesellschaft in einem schlechten Licht dar. Sie muss sich vorwerfen lassen, bei der selbst angestoßenen Sonderprüfung nicht kooperiert zu haben. Die Gründe, die von Adler genannt wurden, um die vielen Dokumente nicht übergeben zu können, erscheinen vielen vorgeschoben.

In diese Situation dürfte es für viele Aktionäre und Anleihegläubiger von Adler und damit im Zusammenhang stehender Unternehmen eine Möglichkeit geben Schadenersatz zu fordern.

Entscheidend kommt es dabei darauf an, wann die Wertpapiere erworben worden sind. Außerdem ist es wichtig, wann intern bei Adler Informationen bekannt waren oder bekannt sein mussten, die dem Kapitalmarkt mitgeteilt hätten werden müssen. 

Diese Phase, in der das Unternehmen selbst relevante Information hatte und nicht mitgeteilt hat, nennt man Desinformationsphase. Wer in dieser Phase gekauft hat und noch Inhaber der Wertpapiere war, als die Dinge dann ans Licht kamen, der hat nach dem Wertpapierhandelsgesetz einen Anspruch auf Schadenersatz.

Grundsätzlich kommen in einer solchen Situation auch Ansprüche gegen andere mit dem Schaden gegebenenfalls im Zusammenhang stehende Personen und Unternehmen in Betracht. Zu nennen sind hier Vorstände und Aufsichtsräte des Unternehmens, Wirtschaftsprüfer, Ratingagenturen und Anlageberater. Auch hier werden Schadensersatzansprüche zu prüfen sein.

Die Kanzlei Bergdolt ist mit der Prüfung der Ansprüche befasst. Betroffene Inhaber aller genannten Wertpapiere können sich bei uns melden. Wir erfassen ohne weitere Kosten Ihre Daten und schätzen Ihre Chancen auf eine Schadensersatzforderung eine und beraten hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Wir arbeiten hier mit der Kanzlei Dr. Späth und Partner aus Berlin zusammen. Gemeinsam haben wir schon in anderen Verfahren Investoren beraten und vertreten und konnten hierbei gute Ergebnisse erzielen.

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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