Adler Group: Was können die Anleger tun? Anwaltsinfo

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Beim Immobilienkonzern Adler Group haben Anleger derzeit nichts zu lachen:

Nachdem die Wirtschaftsprüfer von KPMG das Testat für die Bilanz 2021 verweigert hatten und die Adler Group selber die Zahlen (ohne das Testat) für das Jahr 2021 vorlegte, wonach sich ein Verlust von ca. 1,2 Milliarden Euro ergeben soll, ging die Aktie auf Talfahrt.

Unter Druck geriet die Adler Group S.A. vor allem schon seit Oktober 2021, seitdem der Shortseller Fraser Perring schwere Vorwürfe gegen die Adler Group wie z.B. der Überbewertung von Immobilien erhob.

Auch wenn die Adler Group diese Vorwürfe immer bestritten hatte, so konnten doch nicht alle Vorgänge aufgeklärt werden, z.B. sollen mehrere hunderttausend E-Mails der Adler Group zurück gehalten worden sein.

Doch Anleger sind nicht schutzlos gestellt, sondern können Schadensersatzansprüche prüfen: 

So könnten Aktionäre zu.B. prüfen lassen, ob nicht ggf. Schadensersatzansprüche z.B. gegen die Adler Group S.A. oder deren Verantwortliche z.B. wegen des sog. "Kursschadens" in Betracht kommen, sofern z.B. kursrelevante und wesentliche Daten nicht unverzüglich im Wege der sog. ad hoc-Publizität veröffentlicht worden sein sollten. Bei einer Verletzung dieser Publizitätspflicht könnten Schadensersatzansprüche geprüft werden. 

Auch gegen andere Verantwortliche könnten dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, die auch z.B. im Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard schon etliche Anleger vertreten und bereits zahlreiche Klagen z.B. gegen den dortigen Wirtschaftsprüfer EY eingereicht hatten, Schadensersatzansprüche geprüft werden, z.B. gegen die Wirtschaftsprüfer oder ggf. auch die BaFin. Die Rechtsprechung hierzu ist, wie auch der Fall Wirecard zeigt, "im Fluss", so dass die Strategie der Anleger immer an die aktuelle Situation angepasst werden sollte und eventuelle Erfolgsaussichten überprüft werden sollten.

Auch Anleihegläubiger der Adler Group können ihre Ansprüche prüfen, die ebenfalls von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen diverse Verantwortliche bis hin zur Prüfung reichen könnte, ob eine außerordentliche Kündigung der Anleihen Sinn macht, zum z.B. bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon den vollen Nominalbetrag zurück fordern zu können. 

Betroffene Aktionäre und Anleihegläubiger der Adler Group sind nicht chancenlos und können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 



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