Advanzia Bank S.A. veranlasst Schufa-Eintrag nach Identitätsdiebstahl

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Die Anzahl der Fälle, in denen Kriminelle die Identität anderer Personen missbrauchen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das Problem dabei: Viele Betroffene merken nicht rechtzeitig, dass ihre Daten in die Hände von Betrügern gelangt sind. Dabei kann dies zu weitreichenden Folgen führen:

Was ist passiert?

Am 11.03.2022 wurde ein negativer Schufa-Eintrag bei einer Mandantin der Kanzlei AdvoAdvice vorgenommen. Die Betroffene erhielt im Februar 2022 ein Schreiben von der Advanzia Bank, in dem sie über die Kündigung eines Kontos mit einer Kreditkarte aufgeklärt wurde. Auch wurde sie dazu aufgefordert, die noch bestehenden Schulden in Höhe von ca. 3.400 Euro zu begleichen.

Die Bank war der Betroffenen unbekannt, da sie in keinem Vertragsverhältnis mit dieser stand und auch eine solche Kreditkarte hatte sie weder besessen noch benutzt. Die Betroffene reagierte daher zunächst nicht auf das Schreiben, erhielt jedoch in der Zwischenzeit ein weiteres Schreiben, dieses Mal von der Axactor Germany GmbH, die als Inkassounternehmen ein Schuldanerkenntnis anforderten.

Die Betroffene hat daraufhin versucht die Sache selbst telefonisch mit der Hotline der Advanzia Bank zu klären, jedoch konnte man ihr dort angeblich keine Auskunft aufgrund einer Serverwartung geben. Die Betroffene musste sodann feststellen, dass die Forderung in der Zwischenzeit bei der Schufa Holding AG eingetragen wurde.

Wie kam es zur Löschung?

Nachdem sich die Betroffene eine Schufa-Auskunft besorgte und Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice suchte, konnte eine Löschung des Schufa-Eintrages erzielt werden.

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser kontaktierte die Axactor Germany GmbH und die Advanzia Bank und wies auf einen Identitätsmissbrauch hin. Den Verdacht auf einen Identitätsdiebstahl begründete er wie folgt:

In der Sache liegt ein Identitätsdiebstahl auf der Hand. Zunächst dürfte schon keine ordnungsgemäße Aktivierung der Kreditkarte erfolgt sein, da die Unterschrift nicht der BGH-Rechtsprechung genügt. Hier ist aus einem Kringel nichts erkennbar. Mit dem Namen meiner Mandantin hat dieser auch wenig zu tun."

Sodann wurde darauf hingewiesen, dass alle Tätigkeiten zur Kreditkarte innerhalb weniger Stunden im S-Bahn-Bereich erfolgten. Da die Mandantin zum gleichen Zeitpunkt arbeiten war, kann diese die Zahlungen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht vorgenommen haben.

Da der Betroffenen weder die Forderung noch der Abschluss eines Kreditkartenvertrags bekannt sind und es ebenfalls keine ausreichenden Mahnungen gegeben hat, liegt ein Identitätsdiebstahl auf der Hand, sodass die Betroffene für die offenen Zahlungen auch nicht eintrittspflichtig ist.

Die Axactor GmbH hat sich etwa einen Monat später auf unser Schreiben gemeldet und teilte mit, dass beantragt wurde, den bei der Schufa Holding AG vorliegenden Negativeintrag löschen zu lassen. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die offene Forderung gegen die Betroffene nicht weiter geltend gemacht wird.

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie feststellen, dass Sie von einem Identitätsdiebstahl betroffen sind, sollten Sie mehrere Dinge sofort unternehmen:

1. Kontaktieren Sie das Unternehmen, welches die Forderung geltend macht. Dort melden Sie den Vorfall und Bestreiten die Forderung.

2.  Stellen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei.

3. Holen Sie sich eine Schufa-Auskunft ein, um zu überprüfen, ob die Forderung dort eingetragen ist. Dies kann langwierige Probleme mit sich bringen.

4. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und geben Sie auf keinen Fall vorschnell ein Schuldanerkenntnis o.ä. ab, wenn Sie die Forderung nicht verursacht haben.

5. Falls sich die Angelegenheit nicht aufklären lässt, dann kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich Unterstützung zu suchen.

Es muss an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass negative Einträge bei Auskunfteien langwierige Folgen (auch für andere Verträge) haben können. Insofern sollte ein solcher Vorgang nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Fazit:

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht. Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter 030  921 000 40 oder info@advoadvice.de.

Foto(s): AdvoAdvice

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