AG Karlsruhe eröffnet Insolvenzverfahren über das Vermögen mehrerer Gesellschaften der Cosma-Gruppe

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Am 2. März 2017 hat das Amtsgericht Karlsruhe wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cosma Deutschland AG (Az.: 30 IN 1026/16), der Cosma Service GmbH (Az.: 10 IN 1027/16) und der Cosma Verwaltung GmbH (Az.: 20 IN 1028/16) eröffnet. Das Gericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Holger Blümle, Herrn Rechtsanwalt Tobias Hirte und Herrn Rechtsanwalt Harald Kroth als Insolvenzverwalter.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt bereits seit einigen Monaten gegen die Cosma-Gruppe. Das Unternehmen soll Anlegern unterschiedliche Investitionen angeboten haben, u. a. in Sachwerte wie Gold. Die Staatsanwaltschaft Mannheim berichtete, dass 70 Prozent der eingegangenen Anlegergelder in physisches Gold investiert werden sollten und als insolvenzfestes Sondervermögen, auf das jederzeit zugegriffen werden dürfe, bei zertifizierten Partnern der Firmengruppe verwahrt werde. Die überschüssigen 30 Prozent sollen in das Umlaufvermögen der Cosma-Gruppe übertragen worden sein, sodass die Anleger eine jährliche Rendite von acht Prozent erwirtschaften konnten. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nach den bisher durchgeführten Ermittlungen den Verdacht, dass seit Ende 2014 eine Vielzahl von Anlegern über die Sicherheit und die zu erwartende Rendite des Goldanlagemodells getäuscht wurde. 

Betroffene Anleger sollten bestehende Forderungen gegen die insolventen Unternehmen der Cosma-Gruppe form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist zur Anmeldung der Forderungen gegen die Cosma Deutschland AG endet am 9. Juni 2017, gegen die Cosma Service GmbH am 2. Juni 2017 und gegen die Cosma Verwaltung GmbH am 12. Mai 2017.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. In den seltensten Fällen kann eine derart hohe Insolvenzquote erzielt werden, dass Betroffene ihr investiertes Kapital in der Gesamthöhe zurückerhalten. Deshalb wird dringend geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Diese könnten sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern ergeben. Zudem könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen die Hauptverantwortlichen der Cosma-Gruppe durchsetzen.

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