AGB für Start-up-Unternehmen: Nicht immer notwendig, aber sinnvoll!

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Als AGB werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers bezeichnet, die das Gesetz als „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen“ definiert. AGB sind nicht verpflichtend und auch nicht für jedes Unternehmen geeignet. Sofern etwa die Leistung in einem Ladengeschäft erbracht wird und der Kunde die Ware direkt bezahlt und anschließend mitnimmt, ist der Großteil des Geschäfts binnen Sekunden vollzogen, weitere Regelungen sind hierzu oftmals nicht erforderlich.

Anders jedoch bei Bestellungen, die über einen Webshop getätigt werden. Hier stellt sich die Frage, wie Zahlung und Versand abgewickelt werden sollen, wem gegebenenfalls das Eigentum an der Ware zusteht, solange der Kunde noch nicht bezahlt hat und an welchem Standort eventuell gerichtliche Streitigkeiten auszutragen wären. Daneben sind eine aktuelle Widerrufsbelehrung sowie ein Impressum im Falle von Webshops Pflicht. 

Ebenfalls dringend zu empfehlen sind AGB bei Werk- oder Dienstleistungen, die von standardisierten gesetzlichen Vertragstypen abweichen (häufig der Fall im IT-Bereich), da das Gesetz hier nur sehr bedingt weiterhelfen kann. 

Das Internet ist voll von für jedermann zugänglichen AGB, warum also das knappe Budget für die Erstellung von AGB ausgeben? 

Nicht jede AGB-Klausel ist für jedes Unternehmen passend und anwendbar. Ferner ist für den Laien nicht ersichtlich, ob sich die Klauseln auf dem juristisch aktuellen Stand befinden. Die Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln kann nicht nur dazu führen, dass Sie sich im Rahmen eines Rechtsstreits nicht auf die entsprechende Norm berufen können, sondern geben gegebenenfalls auch Anlass zur Abmahnung durch Konkurrenten, die in der Regel Kosten im vierstelligen Bereich nach sich ziehen.

Auch hier gilt: Wir kennen die Situation von Gründern und bieten transparente Pauschalen an.



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