Aktien geerbt – was nun?

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Eine Erbschaft stellt für viele Menschen einen plötzlichen und nicht selten unerwarteten Vermögenszuwachs dar. Während Bargeld und Vermögenswerte wie Immobilien für viele einen praktischen Nutzen darstellen und keine besonders großen Fragen aufwerfen, kann die Sache bei Wertpapieren schon anders aussehen.

Wie soll man nun also, wenn man noch nie etwas mit Aktien, Anleihen oder anderen Kapitalmarktprodukten zu tun hatte, damit umgehen, wenn auf einmal derartige Werte in den persönlichen Besitz geraten? Sofort alles verkaufen und zu Geld machen? Dies kann eine Alternative sein, ist in vielen Fällen aber nicht die Beste.

Zunächst wird man sich mit der Frage auseinandersetzten müssen, ob die Erbschaft überhaupt angenommen wird. Diese Frage ist sorgfältig abzuwägen. Denn mit der Annahme der Erbschaft können erhebliche Kosten, wie etwa die Erbschaftssteuer auf den Erben zukommen. Hier lohnt es sich, vorher abzuwägen, wie die Kosten und die Nutzen sind, die mit dem Erwerb der Aktien einhergehen. Dabei muss man wissen, dass die Wertbestimmung der Aktien immer nur eine Momentaufnahme ist. An der Börse gehandelte Wertpapiere unterliegen Schwankungen im Wert. Für die Erbschaftssteuer gilt derjenige Kurs und damit Wert der Aktie im Zeitpunkt des Todes.

Über den tatsächlichen Wert des Wertpapiers, insbesondere auf lange Frist gesehen, sagt dies aber noch nichts aus. Genau darauf sollte aber geachtet werden, bevor die Entscheidung getroffen wird, ob man die Erbschaft annimmt, also die Aktien dauerhaft in den eigenen Besitz überführt.

Wenn Sie sich für das Behalten der Aktien entscheiden, dann stellen sich für Sie als brandneuen Miteigentümer einer Aktiengesellschaft einige Fragen, wie Sie zukünftig mit dieser Eigentümerstellung umgehen wollen. Möchten Sie die Hauptversammlung besuchen? Möchten Sie sich dort einbringen? Wollen Sie von Ihrem Frage- und Rederecht Gebrauch machen?

Neben diesen sogenannten mitgliedschaftsrechtlichen Fragen der Aktie stellen sich natürlich auch wirtschaftliche Fragen.

Wie schätzt der Vorstand der Firma aktuell die Geschäftsprognose ein? Wie sind die Planzahlen? Welche großen Herausforderungen, Chancen und Risiken standen in der Vergangenheit und stehen in der Zukunft an?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie derartige oder auch andere Fragen zu Ihren Aktien haben. Das Aktienrecht ist einer der absoluten Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir haben bereits mehrere tausend Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften besucht und kennen daher wohl alle Situationen, die sich hier stellen können.

Gerne beraten wir auch Sie interessengerecht und unabhängig.


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