Aktuell: Immobilienkauf in Spanien in der Corona-Krise – Vollabwicklung und Unterstützung beim Kauf

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Immobilienkauf in Spanien in der Corona-Krise: aktuelle Maßnahmen in Spanien zum 8.5.2020

Bislang konnte der Immobilienkauf in Spanien beim Notar nur mit Ausnahme und Dringlichkeitserklärung unterschrieben werden.

Fristeinhaltung beim Immobilienkauf

Wir bieten hier unseren Kanzleiservice Legalium + an: Wir übernehmen die Vollvertretung ohne dass die Vertragsparteien nach Spanien reisen müssen, den Immobilienkauf mit Wahrnehmung des Notartermins und den vollständige grundbuchrechtliche und steuerliche Abwicklung, mit Ummeldungen der Versorgungseinrichtungen.

Neu zum 11.5.2020 wird sein, dass die meisten Regionen in Spanien, unter anderem Mallorca, Ibiza, aber auch Teneriffa, Gran Canaria und die anderen Kanarischen Inseln, in die Phase 1 eintreten: spanischer Regierungsplan in 4 Phasen zur Rückkehr in die Normalität.

Damit wird die Freizügigkeit der Bürger erhöht, und es wird erwartet, dass die Notartermine zum Immobilienkauf wieder ohne Dringlichkeitsbescheinigung wahrgenommen werden können.

Wichtig: Es ist in dieser Phase noch nicht erlaubt, vom Ausland nach Spanien anzureisen. Dies wird erst nach Phase 3, vermutlich erst ab dem 1.7.2020, möglich sein.

Weitere Maßnahmen zur Corona-Krise in Spanien

Kann ich den Immobilienkaufvertrag oder Vorvertrag (contrato de arras) wegen der Corona-Krise auflösen?

Die konsolidierte Rechtsprechung wendete die rebus sic stantibus-Regelung an, die im konkreten Fall besagt, dass ein Immobilienkauf nicht mehr durchführbar ist, wenn sich die äußeren Umstände extrem geändert haben, die den Immobilienkauf in Sinn und Zweck als sinnlos (frustracion) erscheinen lassen.

Bei kurzweiligen Verträgen ist die Formel kaum anzuwenden, obgleich die Corona-Krise zu einem Ausnahmezustand geführt hat, welches die wirtschaftlichen Konditionen so extrem ändert, dass hier zumindest in Bezug auf den Kaufpreis diese Formel anzuwenden ist.

Es ist damit im Einzelfall zu prüfen, welchen Zweck der Immobilienkauf verfolgt hat, und sollte die Renditeerwartung nicht erfüllt werden, ist durchaus eine Vertragsauflösung oder Änderungen des Kaufpreises rechtlich zu prüfen, und im Einzelfall gerichtlich durchzusetzen.

Aktuelles

Hypothekenzahlungen können ausgesetzt werden, wenn es sich um eine Immobilie des Erstwohnsitzes in Spanien handelt, und der Hypothekendarlehensschuldner von der Krise durch Arbeitslosigkeit oder Umsatzeinbußen betroffen ist (Regelung RDL8/2020, Art.7 ff).

Die Aussetzung der Hypothekenzahlungen dauert 3 Monate an. Die Bank kann in dieser Zeit keine Hypothekenvollstreckung einleiten.

In der Praxis unterschreiben die meisten Banken Hypothekenverlängerungen.

In der Region von Valencia wurden die Berechnungsgrundlagen für die Beantragung von Subventionen von Wohnungsrenovierungen (Interior), zum 30.4.2020 in Kraft gesetzt.

In der Region Murcia wurde zum 28.4.2020 die Anwendung der Verantwortlichkeitserklärung erweitert. Diese sogenannte declaracion responsable ersetzt heutzutage bei Fertigstellung eines Neubaus die Bauabnahme der Gemeindebehörde, um den Erstbezug rechtlich zu ermöglichen. Genauso ist die Erklärung notwendig, um die touristische Vermietungslizenz VV zu beantragen, bzw. mit Einreichung dieser Erklärung kann unmittelbar mit der touristischen Vermietung begonnen werden, da der Erklärende die Verantwortung übernimmt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die touristische Vermietung erfüllt sind.

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