Alkohol am Steuer...definitiv kein Kavaliersdelikt !!

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Die Strafen für Alkohol am Steuer können in Deutschland erheblich sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der gemessenen Blutalkoholkonzentration (BAK), ob es sich um einen Erstverstoß handelt, ob es zu einem Unfall gekommen ist und anderen Umständen. 

Mögliche Konsequenzen sind:


1. Geldbuße: In der Regel wird eine Geldbuße verhängt, deren Höhe vom Grad der Alkoholisierung abhängt.

2. Sofortiger Führerscheinentzug: Bei Fahren in alkoholisiertem Zustand (ab 1,1 Promille bzw. ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen) wird der Führerschein in der Regel vorübergehend entzogen. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

3. Nachschulung und medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Je nach Schwere des Vergehens kann eine Nachschulung (Aufbauseminar) und eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest" - regelmäßig ab 1,6 Promille) angeordnet werden.

4.Strafanzeige: Ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (1,1 Promille) oder bei schweren Verstößen (z.B. 0,3 Promille + Unfall) wird immer eine Strafanzeige erstattet, die strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

5. Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen (z.B. Unfälle mit hohen Sachschäden oder Todesfolge, wiederholte Alkoholdelikte) können statt Geldstrafen auch Freiheitsstrafen (mit und ohne Bewährung) verhängt werden.

6. Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Regel eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Diese kann mit Kosten und Auflagen verbunden sein. Ab 1,6 Promille wird der Führerschein erst nach einer MPU wieder ausgehändigt.

7. Versicherungskosten: Die Kosten für die Kfz-Versicherung können erheblich steigen. Bein Unfällen unter Alkoholeinfluss droht zudem ein Regress der Kfz-Versicherung.


Es ist wichtig zu betonen, dass Alkohol am Steuer in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen hat. Es wird dringend empfohlen, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um die individuelle Situation zu besprechen und geeignete Schritte einzuleiten. Gerade bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr ist es sehr ratsam, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, um eine kostenlose Erstberatung und Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten. Nur so kann wirksam verhindert werden, dass Sie möglicherweise sehr lange auf die Wiedererlangung Ihres Führerscheins warten müssen!



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