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Alkohol am Steuer - was ist erlaubt?

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Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt und zieht mitunter schwere Strafen nach sich. Vorliegend ein kleiner Einblick, welche Strafen drohen können und welche Promillegrenzen gelten.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0 ‰-Grenze.


Wer mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 ‰ ein Fahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldstrafe, Punkten im Fahrerlaubnisregister und einem Fahrverbot belegt werden kann. 

Beim ersten Verstoß drohen € 500,00 Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


Ab 1,0 ‰ gilt das Fahren unter Alkohol als Straftat. Da ab 1,0 ‰ auch Alkohol gewöhnte Personen Ausfallerscheinungen aufweisen, liegt der absolute Grenzwert (unter Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlags von 0,1 ‰) derzeit bei 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit). Dieser gilt für alle Kraftfahrzeugführer; der absolute Grenzwert für Radfahrer liegt ein wenig höher bei 1,6 ‰

Der Verstoß wird als Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten sowie einem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

Alkohol am Steuer

Unterhalb dieses Grenzwertes kann eine Fahruntüchtigkeit nur angenommen werden, wenn es zu einem Unfall oder zu sog. Ausfallerscheinungen kommt, wie z.B. Schlangenlinien, Abkommen von der Fahrbahn, verwaschene Aussprache, unsicherer Gang o.ä. Jedenfalls muss hierzu eine BAK von 0,3 ‰ vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit); dieser Wert gilt auch für Radfahrer. 

Es drohen in diesem Fall dieselben Konsequenzen wie bei der absoluten Fahruntüchtigkeit.



Wenn ein Fahrzeug mit über 1,6 ‰ geführt wurde oder wiederholt unter Alkoholeinfluss (auch unter 1,1‰), droht eine sog. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz MPU), um die körperliche und charakterliche Fahreignung einer Person zu überprüfen. Das Bestehen der MPU ist Voraussetzung für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.


Wir raten dringend von einer Fahrt in alkoholisiertem Zustand ab. Sollten Sie dennoch einen Verstoß begangen haben oder wird Ihnen ein solcher vorgeworfen, ist es ratsam, sich schnellstmöglich mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt zu beraten.

Foto(s): J. Weber ©Adobe Stock/salomonus_

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