Alkohol am Steuer – welche Konsequenzen drohen?

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Alkohol am Steuer – dieser spektakuläre Fall zeigt, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nicht nur teuer werden, sondern in diesem besonderen Fall weitreichendere Folgen haben kann. Ein junger Mann fährt unter dem Einfluss von Alkohol und versucht, sich den drohenden Konsequenzen durch Flucht zu entziehen.

Alkoholkonsum im Straßenverkehr auf der Berliner Oberbaumbrücke

Am 26.02.2015 fährt Raphael J.* gegen 2:20 Uhr mit seinem Fahrzeug an der Oberbaumbrücke entlang und kommt an einer roten Ampel zum Stehen.

Zuvor bekamen Kräfte der Polizei über die Einsatzzentrale den Einsatz „Trunkenheitsfahrt“. Die Tatörtlichkeiten wurden durch die Beamten aufgesucht und das betroffene Fahrzeug wurde an der roten Ampel angetroffen. Der Fahrer des Polizeiwagens überholte das Fahrzeug von Herrn J. rechtsseitig und stellte sich mit angeschaltetem Blaulicht vor das schwarze Fahrzeug. Der Polizeibeamte stieg aus, um den Kraftfahrer und das Fahrzeug zu überprüfen.

Nachdem der Führer des Fahrzeuges aufgefordert wurde, stehenzubleiben und der Polizist sich als solcher zu erkennen gab, setzte der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug zurück, rangierte in Form von Zurücksetzen und Einlenken nach rechts, Lenken nach links und starkem Beschleunigen in Richtung des Polizeibeamten. Eine Kollision mit dem Fahrzeug konnte der Polizist nur durch eine Seitwärtsbewegung nach links vermeiden. Raphael J. wurde mehrfach lautstark aufgefordert, stehen zu bleiben. Es bestand andauernder Blickkontakt zwischen dem Polizeibeamten und dem Beschuldigten. Herr J. versuchte, sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Ungefähr 30 Meter hinter dem Kreuzungsbereich kam er unfreiwillig zum Stehen. Durch den starken Aufprall auf die Bordsteinkante der Mittelinsel brachen Teile der linken Antriebswelle des Fahrzeugs, sodass eine weitere Flucht nicht möglich war.

Der Polizeibeamte rannte dem Fahrzeug des Beschuldigten hinterher und öffnete die Fahrertür. Er zog Raphael J. aus dem Fahrzeug und brachte ihn zu Boden. Auf dem Boden liegend wurden ihm Handfesseln angelegt. Der Beschuldigte wurde belehrt und äußerte, dass er in großen Problemen stecke. Er habe viel zu viel Alkohol getrunken und wollte einfach nur in der Hoffnung flüchten, dass die Beamten ihn nicht daran hindern können. Weiterhin gab er an, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei, da er diese im Rahmen vorangegangener Verkehrsstraftaten verloren habe. Herr J. stimmte einem freiwilligen Alkoholtest zu, die Messung ergab einen Wert von 1,33 Promille. Anschließend wurde der Beschuldigte zwecks einer Blutentnahme zu einer Polizeidienststelle verbracht. Wenige Monate später wurde Raphael J. angeklagt.

Die anwaltliche Beratungspraxis bei einer Trunkenheitsfahrt

Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr liegt hier nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es drohen hohe Geldstrafen, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafen. Gerade im Bereich des Verkehrsstrafrechts muss bei Alkoholdelikten immer der Führerschein „im Blick behalten“ werden. Dafür ist frühzeitiges Handeln des Verteidigers wichtig. Teilweise lässt sich eine Gerichtsverhandlung vermeiden oder es kann erreicht werden, dass „nur“ ein Fahrverbot, nicht aber die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt. Es droht die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, kurz MPU.

Expertentipps zum Alkohol am Steuer:

  1. Falls Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie stehen.
  2. Gefährden Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer oder andere Personen.
  3. Machen Sie aktiv von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  4. Nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt auf und lassen Sie sich beraten und vertreten.
  5. Warten Sie nicht erst den Strafbefehl oder die Hauptverhandlung ab.
  6. Bereiten Sie sich auf die möglicherweise drohende MPU vor.

*Name wurde geändert.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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