ALNO AG – Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung – Informationen für Anleihegläubiger

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Die ALNO AG hat am 11. Juli 2017 per Ad hoc Mitteilung darüber informiert, dass sie beim Amtsgericht Hechingen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO gestellt hat: www.alno-ag.de/meldungen/ad-hoc-mitteilungen/. Die Nachricht kommt für die Gläubiger der im Jahre 2013 begebenen Anleihe (WKN: A1R1BR / ISIN: DE000A1R1BR) mit einem Volumen von 45 Mio. Euro und einem Zinskoupon von 8,5 % nicht überraschend. So hatte die ALNO AG am 30. Juni 2017 bereits zum dritten Mal die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 verschoben und auch einen neuen Termin für die ordentliche Hauptversammlung festgelegt.

Die ALNO AG hat den Insolvenzantrag damit begründet, dass in den Gesprächen, die mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführt wurden, keine Einigung erzielt werden konnte. Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte überrascht der Hinweis auf potenzielle Investoren, weil mit Tahoe Investors bereits seit längerer Zeit ein großer Investor an Bord ist, der sich zudem sehr stark in der Gesellschaft einbringt. So wird dem ehemaligen CFO der ALNO AG und jetzigen Vorstandsvorsitzenden Brenner nachgesagt, er sei Vertreter des Großaktionärs Tahoe Investors, der derzeit direkt und indirekt etwa 43 Prozent der Aktien der ALNO AG halten soll.

Auch die Anfang des Jahres eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen haben die Insolvenz nicht abwenden können. So hatte die Geschäftsleitung der Gesellschaft insbesondere den Abbau von 350 der knapp 2100 Stellen beschlossen. Diese Maßnahmen führten zwar zu einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Restrukturierungsaufwendungen auf minus 1,3 Mio. Euro in den ersten fünf Monaten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber minus 10 Mio. Euro in der Vorjahresperiode. Das reichte aber offensichtlich den Gläubigern nicht, mit denen die Gesellschaft Gespräche aufgenommen hatte.

Sofern das Amtsgericht dem Insolvenzantrag in Eigenverwaltung stattgeben sollte, wird die ALNO AG aus Sicht von ARES Rechtsanwälte für die Gläubiger der Anleihe zunächst eine Gläubigerversammlung einberufen, um für die Gläubiger der Anleihe einen Gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Gesellschaft im Anschluss Verhandlungen über eine Restrukturierung der Anleihe aufnehmen wird. Dabei wird es voraussichtlich um die Reduzierung der Zinsen und eine Verschiebung des Termins für die im Mai 2018 anstehende Rückzahlung der Anleihe gehen.

Betroffene Gläubiger der Anleihe können sich unter nebenstehender E-Mail oder Telefonnummer kostenlos registrieren lassen. Die registrierten Anleger werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert und haben die Möglichkeit, sich auf der Gläubigerversammlung von ARES Rechtsanwälte vertreten zu lassen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.



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