Als Hausverwaltung in 2024 von unberechtigten negativen Bewertungen auf Google Maps betroffen? Wir helfen beim Löschen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Hausverwaltungen sind auch im neuen Jahr 2024 oft von unberechtigten Bewertungen (z. B von Mietern) betroffen. Wir zeigen, wie sich Hausverwaltungen dagegen wehren können. Unserer praktische Erfahrung zeig, dass ein Großteil der Negativbewertungen von Hausverwaltungen unberechtigt ist.


Aus unserer langjährigen Betreuung von Mandantin rund um das Thema „Google-Bewertungen“ wissen wir, dass nicht jede Branche exakt dieselben Themen im Zusammenhang mit Google-Bewertungen hat, wie andere Branchen.

So sind einzelne Branchen besonders stark davon Betroffen, Bewertungen von Personen zu erhalten, die keine Kunden des bewerteten Unternehmens sind. Eine dieser Branchen, der ich diesen Artikel widmen möchte, sind Hausverwaltungen.


1. Hausverwaltungen können Google Bewertungen von Mietern oftmals löschen lassen


Eine Hausverwaltung fungiert typischerweise oftmals als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter. Vertragspartner der Hausverwaltung ist dabei der Vermieter, der Mieter hat keine vertragliche Beziehung zur Hausverwaltung und ist daher im rechtlichen Sinne kein Kunde der Hausverwaltung.


Hier gibt es typischerweise viele Konstellationen (das lese ich auch oft an den Inhalten der Bewertungen, die meine Hausverwaltungs-Kunden bekommen, dass die betreffende negative Google Bewertung eigentlich dem Vermieter geltend sollte, diese aber im Profil der Hausverwaltung „gelandet“ ist.


Hierzu ein Beispiel: Der Vermieter bekommt von der Hausverwaltugn nach Beendigung des Mietverhältnisses die Information, die Mietkaution an den ehemaligen Mieter auszuzahlen. Wenn sich der Vermieter nun weigert oder die Kaution kürzt, kommt es oftmals zu schlechten Bewertugnen im Profil der Hausverwaltung, obwohl diese nichts dafür kann.


Die gute Nachricht: derartige unberechtigte Negativbewertungen auf Google von Nichtkunden sind löschbar.


Dies hat auch der BGH letztes Jahr entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung der BGH-Entscheidung von mir auf Anwalt.de:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


2. Als Hausverwaltung schlechte Google Bewertung erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen im Bereich von Hausverwaltungen kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich beseitigen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Hausverwaltung bzw. Hausverwalter eine unberechtigte Bewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim-Müller Zitzke


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